So funktioniert die Justiz in NRW: Landgerichte, Staatsanwaltschaft und ihre Aufgaben für Bürger erklärt.
Die Gerichte in Nordrhein-Westfalen sind täglich mit unterschiedlichsten Fällen beschäftigt. Von Strafverfahren über Zivilstreitigkeiten bis hin zu Verwaltungssachen – die Justiz in NRW hat alle Hände voll zu tun.
In Nordrhein-Westfalen gibt es ein dichtes Netz von Gerichten. Das Landgericht Dortmund beispielsweise befindet sich gemeinsam mit dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft im Zentrum der Innenstadt und ist damit gut für Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Insgesamt gibt es in NRW 19 Landgerichte, die als mittlere Instanz zwischen Amts- und Oberlandesgerichten fungieren.
Landgerichte sind in erster Instanz für schwerwiegendere Straf- und Zivilsachen zuständig. Sie verhandeln etwa Kapitalverbrechen, große Wirtschaftsstrafsachen oder Zivilstreitigkeiten mit höheren Streitwerten. In zweiter Instanz fungieren sie als Berufungsgerichte für Urteile der Amtsgerichte.
Die Staatsanwaltschaft arbeitet eng mit den Gerichten zusammen. Sie ist für die Strafverfolgung zuständig und erhebt nach Ermittlungen Anklage vor Gericht. Nicht jede Anklage führt jedoch zu einer Verurteilung – Gerichte prüfen die Vorwürfe sorgfältig und können Anklagen auch abweisen, wenn die Beweise nicht ausreichen.
Die Justiz in Nordrhein-Westfalen sorgt für Rechtssicherheit und Gerechtigkeit. Jeder Bürger hat das Recht auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör. Die öffentlichen Gerichtsverhandlungen tragen zur Transparenz der Rechtsprechung bei und stärken das Vertrauen in den Rechtsstaat.
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