Schädlinge in der Wohnung? Diese Rechte haben Mieter in NRW bei Ratten, Kakerlaken & Co. – mit neuer Mieterschutzverordnung 2025
Ratten, Kakerlaken oder Bettwanzen in der Wohnung sind ein Alptraum für jeden Mieter. In NRW haben Betroffene klare Rechte auf Mietminderung und können unter bestimmten Umständen die Kosten für den Kammerjäger vom Vermieter einfordern. Die neue Mieterschutzverordnung, die am 1. März 2025 in Kraft getreten ist, stärkt zusätzlich die Position der Mieter.
Ein Schädlingsbefall in der Wohnung gilt rechtlich als erheblicher Mangel. Laut Mietrecht.com berechtigen Ratten, Kakerlaken und Ameisen in der Wohnung grundsätzlich zur Mietminderung – allerdings nicht in jedem Fall. Entscheidend ist, wer für den Befall verantwortlich ist und wie stark die Beeinträchtigung ausfällt. Bei einem massiven Befall können Mieter die Miete um bis zu 100 Prozent mindern.
Die Kosten für eine professionelle Schädlingsbekämpfung variieren stark. Wie Listando berichtet, kostet die Bekämpfung eines Rattenbefalls je nach Wohnungsgröße und Stärke zwischen 100 und 550 Euro. Bei Bettwanzen können die Kosten sogar noch höher ausfallen. Grundsätzlich muss der Vermieter die Kosten tragen, wenn der Mieter den Befall nicht selbst verschuldet hat. Professionelle Schädlingsbekämpfer in Köln bestätigen, dass in Immobilien verschiedene Schädlingsarten wie Ratten, Mäuse, Schaben oder Ameisen auftreten können.
Die Problematik mit Schädlingen in Wohnungen hat sich in einigen NRW-Städten verschärft. Der Stern berichtet über prekäre Zustände mit Schimmel, Ratten und Müll in Problem-Wohnungen, die sogar NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach zu Ortsterminen veranlassten. Mieter schämen sich für ihr Zuhause und fühlen sich oft allein gelassen.
Laut dem NRW-Ministerium für Heimat ist am 1. März 2025 eine neue Mieterschutzverordnung (MietSchVO NRW) in Kraft getreten. Diese löst die bisherige Verordnung ab und soll den Schutz von Mietern weiter verbessern. Die Verordnung gibt den Kommunen mehr Handhabe gegen Vermieter, die ihre Immobilien verwahrlosen lassen und damit Schädlingsbefall begünstigen.
Mieter, die einen Schädlingsbefall feststellen, sollten diesen umgehend dem Vermieter melden und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Wichtig ist eine schriftliche Dokumentation mit Fotos. Reagiert der Vermieter nicht, kann die Miete gemindert werden. Bei akuter Gesundheitsgefahr dürfen Mieter auch selbst einen Kammerjäger beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern. Die neue Mieterschutzverordnung in NRW gibt Mietern zusätzliche Sicherheit bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
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