Schimmel in der Wohnung? Was Mieter in NRW bei Schimmelbefall beachten müssen und welche Pflichten sie haben.
Schimmelbefall in Wohnungen ist ein häufiges Problem, das sowohl Mieter als auch Vermieter betrifft. In NRW kämpfen viele Haushalte mit Feuchtigkeit und deren Folgen. Die rechtliche Lage ist komplex: Grundsätzlich muss der Vermieter Schimmelschäden beseitigen, doch Mieter haben wichtige Pflichten.
Schimmelbildung in Wohnräumen stellt ein ernstzunehmendes Problem dar, das gesundheitliche Risiken birgt und schnelles Handeln erfordert. Laut Wohwi.online ist grundsätzlich der Vermieter für die Beseitigung von Schimmelbefall verantwortlich. Dennoch tragen Mieter eine Mitverantwortung durch ihre Obhutspflichten.
Mieter müssen Schimmelbefall umgehend dem Vermieter melden. Ein aktuelles Urteil zeigt: Wer dies versäumt, kann beim Auszug zur Kasse gebeten werden. Diybook.at berichtet, dass Mieter, die das Problem nicht sofort melden und angehen, beim Auszug mit hohen Kosten rechnen müssen. Die Obhutspflicht des Mieters umfasst regelmäßiges Lüften und Heizen sowie die unverzügliche Meldung von Feuchtigkeitsschäden.
Die Verantwortung für Schimmelschäden ist im Mietrecht klar geregelt. Der Vermieter muss die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand halten und bauliche Mängel beseitigen. Mieter hingegen müssen die Wohnung pfleglich behandeln und durch ihr Verhalten Schimmelbildung vorbeugen. Bei Streitigkeiten kommt es oft auf die Ursache des Schimmels an: Liegt ein Baumangel vor oder wurde falsch gelüftet?
Um Schimmel vorzubeugen, sollten Mieter mehrmals täglich stoßlüften, besonders nach dem Duschen oder Kochen. Die Raumtemperatur sollte nicht unter 16 Grad fallen. Möbel sollten mindestens zehn Zentimeter von Außenwänden entfernt stehen. Bei ersten Anzeichen von Schimmel ist sofortiges Handeln gefragt: Dokumentieren Sie den Befall mit Fotos und informieren Sie umgehend schriftlich Ihren Vermieter.
Große Wohnungsunternehmen wie die LEG haben eigene technische Services etabliert. Mit über 470 Mitarbeitern kümmert sich die LEG um Reparatur- und Instandhaltungsleistungen. Dennoch berichten Mieter immer wieder von Problemen mit Schimmelbefall in LEG-Wohnungen.
Die Problematik von Schimmel in Wohnungen wird durch steigende Energiekosten und damit verbundenes sparsameres Heizverhalten verschärft. Mieter und Vermieter müssen gemeinsam Lösungen finden. Bei anhaltenden Problemen können sich Mieter in NRW an Mietervereine oder die kommunale Wohnungsaufsicht wenden, die bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen.
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