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Schutz für Rotmilane: Hohe Strafe für Tierstörer ausgesprochen

Ein Mann aus Coesfeld muss wegen des Störens von Rotmilanen ein hohes Bußgeld zahlen.

Hohe Strafe für massives Stören von Rotmilane

Im März 2022 wurde ein Mann im Kreis Coesfeld dabei ertappt, wie er ein Rotmilan-Pärchen massiv beim Nisten störte. Seine Aktionen wurden von einem Mitarbeiter des Kreises beobachtet, der sah, wie der Beschuldigte mit einem Stock auf Bäume einschlug, um die Vögel zu vertreiben. Die Tat stand im Zusammenhang mit geplanten Bauarbeiten für Windkraftanlagen, wobei nistende Rotmilane den Bau der Anlagen erschwert hätten.

Aufgrund dieser Umstände verhängte der Kreis Coesfeld ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro. Der Kreis betonte, dass das Stören und Verjagen von Greifvögeln kein Kavaliersdelikt sei. Der Täter legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, doch das Amtsgericht Münster bestätigte die Strafe in voller Höhe und wies zusätzlich Verwaltungskosten an.

Der Beschluss des Amtsgerichts unterstreicht die Bedeutung von Schutzmaßnahmen für bedrohte Vogelarten wie den Rotmilan und sendet ein klares Signal gegen Umweltdelikte.

Quelle: WDR, Amtsgericht Münster, Kreis Coesfeld

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