Die Stadt Dortmund unterlässt juristische Maßnahmen gegen die Verwendung ihres Wappens auf AfD-Wahlplakaten vor der Kommunalwahl 2025.
Die Stadt Dortmund hat entschieden, den Rechtsstreit um die Nutzung des Stadtwappens auf Wahlplakaten der AfD zu beenden. Dies gab ein Sprecher der Stadt bekannt. Der Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht, der die Verwendung des Wappens durch die AfD unterbinden sollte, wird nicht weiter verfolgt.
Die AfD kann somit weiterhin das Dortmunder Stadtwappen auf ihren Wahlplakaten nutzen, die im Rahmen der Kommunalwahl am 14. September 2025 angezeigt werden. Die Stadt Dortmund hatte ursprünglich versucht, dies gerichtlicherseits zu verhindern.
Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, gab es bereits im Vorfeld eine nicht öffentliche Rechtseinschätzung des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen, die der Stadt wenig Hoffnung auf einen juristischen Erfolg versprach. Da zudem die Fristen für eine rechtzeitige Entscheidung im Wahlkampf nicht mehr eingehalten werden konnten, entschied sich die Stadt, den Rechtsstreit abzubrechen.
Die Rücknahme des Antrags stellt einen bedeutenden Schritt im Zusammenhang mit der bevorstehenden Kommunalwahl dar und verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen Städte konfrontiert sind, wenn es um die politische Werbung und die Nutzung öffentlicher Symbole geht.
Quelle: WDR, dpa
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