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Teilzeitarbeit: Anspruch, Rechte und Verfahren im Überblick
17. Dezember 2025

Teilzeitarbeit richtig beantragen: Fristen, Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht verstehen.

Seit dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) im Jahr 2001 haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Voraussetzung ist in der Regel eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten und eine Betriebsgröße von mehr als 15 Beschäftigten. Der Arbeitgeber muss über einen Antrag binnen eines Monats schriftlich entscheiden, und eine Benachteiligung gegenüber Vollzeitkräften ist verboten. Neu seit dem 1. Mai 2025 ist zudem die Möglichkeit, Teilzeitanträge während der Elternzeit in Textform zu stellen.

Worum es geht

Teilzeitarbeit ermöglicht die Verringerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gegenüber Vollzeitbeschäftigten. Sie dient der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und ist im § 8 TzBfG geregelt.

Die wichtigsten Fakten

  • Anspruchsvoraussetzungen: mindestens sechs Monate Betriebszugehörigkeit und mindestens 15 Beschäftigte im Betrieb (§ 8 TzBfG).
  • Entscheidungsfrist: Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Teilzeitbeginn schriftlich zustimmen oder ablehnen (BMAS FAQ Teilzeitarbeit).
  • Gleichbehandlung: Eine Benachteiligung gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten ist nach § 4 TzBfG unzulässig.
  • Elternzeit: Seit 1. Mai 2025 können Anträge auf Teilzeit während der Elternzeit in Textform gestellt werden (Talentlotsen Arbeitsrecht 2025).

Hintergrund

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz wurde 2001 eingeführt, um flexible Arbeitsmodelle zu fördern und Diskriminierungen zu verhindern. Es berücksichtigt familiäre Bedürfnisse und demografische Entwicklungen durch klare Regelungen zu Antrag, Fristen und Rechtsschutz.

Einordnung für NRW

In Nordrhein-Westfalen können sich Beschäftigte bei Fragen zur Teilzeitarbeit an die Arbeitnehmerkammer NRW wenden. Regionale Beratungsstellen unterstützen bei der Antragstellung und klären betriebliche Besonderheiten.

Ausblick

Aktuell sind keine weiteren bundesweiten Änderungen für Teilzeitarbeit angekündigt. Unternehmen und Arbeitnehmer sollten jedoch die Entwicklungen im Rahmen der EU-Arbeitszeitrichtlinie beobachten, die künftig neue Vorgaben bringen könnte.

Quellen

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