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Unfallflucht in Langenfeld: Verkehrszeichen beschädigt – Polizei sucht Zeugen
26. August 2026

Unfallflucht in Langenfeld-Immigrath: Auf der Schneiderstraße wurde ein Halteverbotsschild beschädigt – der Verursacher floh. Die Polizei sucht Zeugen.

Einfach abgehauen – und das ist keine Kleinigkeit!

Im Kreis Mettmann hat die Polizei eine Verkehrsunfallflucht registriert, die zeigt: Wer nach einem Unfall einfach weiterfährt, macht sich strafbar. Kein Kavaliersdelikt, sondern eine echte Straftat! Was genau passiert ist und was du tun kannst, wenn du etwas beobachtet hast – hier sind alle Infos.1

Was ist in Langenfeld passiert?

Am Donnerstag, den 20. August 2026, wurde auf der Schneiderstraße in Langenfeld-Immigrath ein Verkehrszeichen beschädigt. Der Vorfall ereignete sich zwischen 18 und 21 Uhr in Höhe der Hausnummer 63. Die Person, die das Halteverbotsschild gerammt hat, machte sich anschließend einfach aus dem Staub – ohne sich um eine Schadensregulierung zu kümmern.1

Den Schaden an dem Schild schätzt die Polizei auf eine niedrige dreistellige Summe. Klingt erstmal nicht nach viel, aber: Wer Unfallflucht begeht, riskiert seinen Führerschein, eine Geldstrafe und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe. Also wirklich kein cleverer Move!1

Zeugen gesucht – hast du etwas gesehen?

Die Polizei in Langenfeld ist auf Hinweise angewiesen und nimmt diese jederzeit entgegen. Du kannst dich telefonisch unter 02173 288-6310 melden. Wer auch immer in der Nähe der Schneiderstraße unterwegs war und etwas beobachtet hat – bitte meld dich!1

Die wichtigsten Tipps der Polizei bei Unfallflucht

Damit die Ermittlungen nach einer Unfallflucht möglichst gut laufen, hat die Polizei Mettmann ein paar wichtige Hinweise zusammengestellt:1

  • Sofort melden: Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen – auch über den Notruf 110.
  • Fahrzeug stehen lassen: Das beschädigte Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort belassen.
  • Spuren sichern: Unfallspuren nicht beseitigen oder verändern. Selbst kleinste Lacksplitter oder Glasreste können für die Ermittlungen entscheidend sein.
  • Fotos machen: Wenn möglich, eigene Fotos von der Unfallsituation und den Spuren anfertigen – besonders dann, wenn Veränderungen drohen oder unvermeidlich sind.

Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt!

Das klingt vielleicht wie ein müder Spruch, aber die Polizei Mettmann meint das absolut ernst: Wer nach einem Unfall einfach weiterfährt, macht sich strafbar – egal wie klein der Schaden wirkt. Im Fall auf der Schneiderstraße geht es zwar „nur“ um ein Halteverbotsschild, aber die rechtlichen Konsequenzen für die flüchtige Person können trotzdem heftig sein.1

Also: Augen auf im Straßenverkehr – und wenn doch mal was passiert, lieber kurz anhalten und das Richtige tun. Das spart am Ende eine Menge Ärger!

Quellen

  1. POL-ME: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet – 2608076 – Presseportal


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