Nach dem Messerangriff bleibt unklar, wie es mit der 13-Jährigen weitergeht. Sie wird vorerst in der LWL-Klinik Marsberg behandelt.
Nach einem mutmaßlichen Messerangriff einer 13-Jährigen auf eine Betreuerin in einer psychiatrischen Klinik in Paderborn bleibt die Frage offen, wie es für das Mädchen weitergeht. Die LWL-Klinik Marsberg, zu der auch die Einrichtung in Paderborn gehört, muss die Tatverdächtige bis mindestens Ende September weiterhin aufnehmen, wie der WDR berichtet.
Am Samstag stach die 13-jährige Paderbornerin angeblich mit einem Messer in den Rücken ihrer Betreuerin. Daraufhin wurde sie zunächst von der Polizei in Gewahrsam genommen, was laut Gesetz jedoch nur bis zum Ende des folgenden Tages ohne richterlichen Beschluss zulässig ist.
Da das Mädchen mit 13 Jahren nicht strafmündig ist, kann sie nicht verurteilt oder in Untersuchungshaft genommen werden. Nach dem Gewahrsam wurde sie in die LWL-Klinik Marsberg gebracht, wo die Verwaltung jedoch Bedenken hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit äußerte und sich zunächst weigerte, die Jugendliche aufzunehmen. Auf Druck des Innenministeriums stimmte die Klinik schließlich zu, das Mädchen vorläufig bis zum 26. September unterzubringen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Unterbringung des Mädchens in der Klinik sind weiterhin unklar. Berichten zufolge fehle es an einer diagnostischen Grundlage für die Aufnahme in die psychiatrische Einrichtung. Das Oberlandesgericht Hamm hat bestätigt, dass die Klinik die 13-Jährige vorläufig weiter behandeln muss.
Die Verantwortung für die Unterbringung des Mädchens liegt beim Kreisjugendamt Paderborn. Der Fall ist aufgrund der erhöhten Gewaltbereitschaft des Mädchens besonders herausfordernd und juristisch komplex. Momentan liegt der Fokus auf der Gefahrenabwehr, um weitere mögliche Übergriffe zu verhindern. Die Polizei überwacht die 13-Jährige seit mehreren Monaten rund um die Uhr.
Die an dem Fall beteiligten Behörden arbeiten daran, das Mädchen von ihrem extremistischen Gedankengut abzubringen. Es wird versucht, geeignete Handlungsoptionen zu präsentieren, um eine weitere Radikalisierung zu verhindern.
Die Situation bleibt angespannt und es sind weitere rechtliche Schritte sowie Entscheidungen über die dauerhafte Unterbringung des Mädchens notwendig.
Quelle: WDR
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