Bundespolizei NRW hat am Flughafen zwei Haftbefehle vollstreckt – über 5.000 Euro offen. Warum der Urlaub für zwei Reisende noch vor dem Abflug endete.
Stell dir vor: Du hast alles für deinen Urlaub vorbereitet, der Koffer ist gepackt, die Vorfreude ist riesig – und dann endet die Reise noch vor dem Abflug. Genau das ist zwei Reisenden passiert, die die Bundespolizei am Flughafen gestoppt hat. Der Grund: gleich zwei offene Haftbefehle. So holt ihr das Maximum aus euren Urlaubstagen – aber definitiv nicht so.1
Die Bundespolizei hat am Flughafen zwei Haftbefehle vollstreckt, bevor die betroffenen Personen überhaupt ins Flugzeug steigen konnten. Insgesamt beliefen sich die offenen Forderungen auf mehr als 5.000 Euro – kein kleiner Betrag.1
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat den Vorfall gemeldet und macht damit deutlich: Auch wer glaubt, unbemerkt in den Urlaub aufbrechen zu können, wird bei der Grenzkontrolle am Flughafen gecheckt. Die Beamten gleichen die Reisenden mit den aktuellen Fahndungsdatenbanken ab – und da fliegen offene Haftbefehle direkt auf.1
Ein Haftbefehl kann aus verschiedenen Gründen ausgestellt werden – zum Beispiel, wenn jemand eine Geldstrafe nicht bezahlt hat oder einer Vorladung vor Gericht nicht gefolgt ist. Wer einen offenen Haftbefehl hat, riskiert, jederzeit festgenommen zu werden – auch und gerade am Flughafen, wo die Bundespolizei routinemäßig alle Reisenden kontrolliert.1
In diesem Fall traf es gleich zwei Personen, gegen die jeweils ein Haftbefehl vorlag. Die Gesamtsumme der offenen Forderungen überstieg 5.000 Euro. Ob die Betroffenen die Geldstrafen vor Ort begleichen konnten oder in Haft genommen wurden, geht aus der Meldung der Bundespolizei nicht hervor.1
Klar ist aber: Die geplante Urlaubsreise war damit erst mal geplatzt. Ein ziemlich bitteres Ende, bevor der Urlaub überhaupt begonnen hat.
Die Bundespolizei in NRW macht mit solchen Fällen immer wieder deutlich, dass offene Haftbefehle keine Kleinigkeit sind – und dass der Flughafen kein rechtsfreier Raum ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor der Reise klären, ob gegen einen noch irgendwelche offenen Forderungen oder Verfahren vorliegen. Denn nichts ist frustrierender, als den Traumurlaub schon im Abflugterminal zu verlieren.1
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