18-Jähriger nach Sprengstoffanschlag in Köln verurteilt: Jugendstrafe von über zwei Jahren
Im September 2024 verübte ein damals 18-Jähriger einen Sprengstoffanschlag auf ein Geschäft in der Kölner Innenstadt. Am Amtsgericht Köln erhielt der Jugendliche nun eine Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren.
Sprengstoffanschläge auf Geschäfts- oder Wohnhäuser sind in Deutschland selten, jedoch besonders gefährlich. Jugendstrafsachen werden nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) verhandelt, wenn der Angeklagte zur Tatzeit unter 21 Jahre alt war.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Köln folgt einer Reihe von Ermittlungen zu Sprengstoff- und Brandanschlägen in der Region. Polizeiliche Ermittler hatten umfangreiche Spuren ausgewertet, um Tatmotiv und Tatablauf zu rekonstruieren.
Der Verurteilte kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Die Kölner Justizbehörden kündigten an, weiterhin konsequent gegen Gewaltakte im öffentlichen Raum vorzugehen.
Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven!
Wir schätzen Ihren Beitrag! Wenn Sie Fragen haben, uns Feedback geben oder einfach nur Hallo sagen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns über das unten angegebenen Kontaktformular zu kontaktieren.