Verfassungsgericht NRW entscheidet heute über Millionenklage von acht Städten gegen das Land
Der Verfassungsgerichtshof NRW verkündet heute um 10:30 Uhr sein Urteil im Millionenstreit zwischen dem Land und acht Großstädten. Die Kommunen haben gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 2022, 2023 und 2024 geklagt. Es geht dabei um die Verteilung von Landesmitteln in dreistelliger Millionenhöhe.
Acht kreisfreie Städte in NRW haben Verfassungsbeschwerde gegen das Land eingereicht. Zu den klagenden Kommunen gehört unter anderem Wuppertal. Die Städte wehren sich gegen neue Regelungen im Gemeindefinanzierungsgesetz, die ihrer Ansicht nach zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.
Der Verfassungsgerichtshof hat bereits im Oktober über die drei Verfassungsbeschwerden verhandelt. Streitpunkt ist die sogenannte Zuordnung als abundante Kommune, also als finanzstarke Stadt. Diese Einstufung hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der Landeszuweisungen.
Die Kommunen kritisieren, dass das Land die Berechnungsgrundlagen für die Mittelverteilung zu ihren Ungunsten geändert hat. Nach ihrer Auffassung verstößt dies gegen die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung. Das Gemeindefinanzierungsgesetz regelt jährlich, wie viel Geld die Städte und Gemeinden vom Land erhalten.
Die heutige Entscheidung hat weitreichende Folgen für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Sollte das Gericht den Städten Recht geben, müsste das Land seine Finanzverteilung grundlegend überarbeiten. Dies könnte auch Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte 2026 haben. Landesministerin Ina Scharrenbach hatte die Forderungen der Kommunen nach mehr Geld im Vorfeld zurückgewiesen.
Das Urteil wird heute Vormittag in Münster verkündet. Je nach Ausgang könnten weitere Kommunen ähnliche Klagen anstrengen. Die Entscheidung dürfte auch die Diskussion über eine grundlegende Reform der kommunalen Finanzierung in NRW neu entfachen.
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