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Verwaltungsgericht Düsseldorf: Entlassung einer Kommissaranwärterin rechtmäßig

Eine angehende Polizistin wurde nach Feier in Dienstkleidung entlassen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt die Entscheidung des Polizeipräsidiums.

Entlassung einer Kommissaranwärterin nach Feier in Dienstkleidung

Düsseldorf: Eine Kommissaranwärterin wurde vom Polizeipräsidium Düsseldorf entlassen, nachdem sie auf einer privaten Mottoparty in Dienstkleidung gefeiert hatte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass diese Entlassung rechtmäßig war.

Die angehende Polizistin, die bei einer Feier Polizeikleidung trug und an einer nachgestellten Festnahme mitwirkte, stellte einen Vertrauensbruch dar, wie das Gericht mitteilte. Laut einem Sprecher des Verwaltungsgerichts wurde der Eilantrag der Frau, die gegen die Entscheidung vorgehen wollte, abgelehnt.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Fehlverhalten der Kommissaranwärterin das Vertrauen in die Polizei „deutlich und nachhaltig“ geschädigt habe. Dies führte zu berechtigten Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung für den Polizeidienst. Die junge Frau trug unter anderem einen Pullover und eine Schutzweste mit der Aufschrift „Polizei“. Videos von der Feier, die von anderen Partygästen aufgenommen wurden, könnten ebenfalls zur Verbreitung des Vorfalls beigetragen haben.

Bei der Mottoparty war die junge Frau an einer gespielten Festnahme eines als Drogendealer verkleideten Gastes beteiligt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann die Kommissaranwärterin nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

Die Entscheidung wirft Fragen zur Verantwortung von Beamten im Privatleben auf und stößt auf gemischte Reaktionen in der Öffentlichkeit.

Quelle: WDR, dpa und Rheinische Post

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