Vogelgrippe breitet sich in NRW aus: Mehrere Kreise verhängen Stallpflicht für Geflügel. Aktuelle Infos zu H5N1.
Die Geflügelpest breitet sich aktuell in Nordrhein-Westfalen aus. Mehrere Kreise haben bereits Schutzmaßnahmen erlassen, darunter eine Stallpflicht für Geflügel. Betroffen sind sowohl gewerbliche als auch private Halter.
In Nordrhein-Westfalen wurden laut Landesamt für Verbraucherschutz bis zum 7. November 2025 vier Ausbrüche bei gehaltenen Tieren und elf Funde bei Wildvögeln registriert. Das hochansteckende H5N1-Virus wurde in mehreren Städten bei tot aufgefundenen Wildvögeln nachgewiesen.
Der Kreis Kleve hat mit sofortiger Wirkung eine allgemeine Stallpflicht für das gesamte Kreisgebiet erlassen. Die Behörden haben einen Sechs-Punkte-Plan zur Eindämmung beschlossen und Schutz- sowie Überwachungszonen angeordnet.
Die Situation betrifft nicht nur NRW. Zwischen dem 1. Oktober und 5. November 2025 wurden laut Friedrich-Loeffler-Institut deutschlandweit 66 HPAIV H5N1-Ausbrüche in neun Bundesländern gemeldet. Die Geflügelpest breitet sich im Herbst 2025 weiter aus, täglich kommen neue Fälle hinzu.
Alle Geflügelhalter – ob gewerblich oder privat – müssen die verschärften Hygienemaßnahmen einhalten. Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises weist darauf hin, dass Halter ihre Tiere unbedingt registrieren müssen. In den betroffenen Regionen gilt die Stallpflicht auch für Hobbyhalter mit wenigen Tieren.
Die Behörden beobachten die Lage weiterhin genau. Die Schutzmaßnahmen werden je nach Entwicklung angepasst. Die Tierärztekammer Nordrhein informiert laufend über neue Entwicklungen und notwendige Schutzmaßnahmen.
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