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Waffenverbot am Neusser Hauptbahnhof zum Schützenfest

Am Neusser Hauptbahnhof gilt am Wochenende ein Waffenverbot. Die Bundespolizei ergreift Maßnahmen für die Sicherheit während des Bürger-Schützenfests.

Waffenverbot am Neusser Hauptbahnhof

Am kommenden Wochenende, vom 29. August bis zum 2. September, gilt am Neusser Hauptbahnhof ein Waffenverbot. Die Bundespolizei hat dieses Verbot erstmals erlassen, um die Sicherheit der erwarteten Besucher während des großen Bürger-Schützenfestes und der dazugehörigen Kirmes zu gewährleisten.

Nach Schätzungen werden rund eine Million Besucher in Neuss erwartet. Um die öffentlichen Veranstaltungen sicher zu gestalten, werden die Beamten die Reisenden am Hauptbahnhof stichprobenartig auf gefährliche Gegenstände kontrollieren.

Was ist verboten?

Zu den verbotenen Gegenständen zählen Feuerwaffen, Messer, Pfefferspray sowie Spielzeugwaffen und Nachbildungen, die mit echten Waffen verwechselt werden könnten. Laut der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Dies gilt sowohl für Schützen als auch für Menschen, die durch ihre Berufe, wie beispielsweise Handwerker, bestimmte Gegenstände mitführen müssen.

Hintergrund des Verbotes

Der Anlass für das Waffenverbot ist nicht nur das bevorstehende Schützenfest, sondern auch die hohe Zahl an Reisenden, die am Neusser Hauptbahnhof erwartet wird. Seit Jahresbeginn wurden hier bereits fünf Vorfälle registriert, in denen Personen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mit sich führten. Die Bundespolizei betont, dass es nicht darum geht, den Bahnhof als gefährlich zu kennzeichnen, sondern die Sicherheit der Reisenden zu erhöhen.

Im Gegensatz zu einer Waffenverbotszone, wie sie beispielsweise in Düsseldorf existiert, stellt dieses Verbot eine vorübergehende Maßnahme dar, die spezifisch für die Ereignisse in Neuss gilt.

Die Behörden empfehlen allen Reisenden, sich vorab über die neuen Regelungen zu informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Quelle: WDR

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