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Waldbrände in Südeuropa: Rechte und Möglichkeiten für Reisende

Touristen in Südeuropa fragen sich, ob sie Hotelbuchungen wegen Waldbränden stornieren können. Die wichtigsten Informationen.

Aktuelle Situation in Südeuropa

In den Urlaubsregionen Frankreich und Spanien wüten derzeit massive Waldbrände. Insbesondere im Corbières-Massiv an der Mittelmeerküste hat ein besonders schwerer Brand bereits über 10.000 Hektar Land zerstört. Infolge des Feuers wurden mehrere Evakuierungen veranlasst, und eine Frau starb in ihrer Wohnung nahe Narbonne. Auch in der Region Andalusien in Südspanien, wo Feuer in der Nähe des Badeorts Tarifa ausbrachen, müssen Hotels und Campingplätze geräumt werden.

Rechte von Reisenden in Katastrophenfällen

Viele Touristen, die in den betroffenen Gebieten Urlaub haben, stellen sich die Frage, ob sie ihre Buchungen stornieren können. Dies hängt oft von der Art der Reise ab:

  • Pauschalreisen: Wenn diese durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände – wie Waldbrände – erheblich beeinträchtigt werden, können Reisende laut Verbraucherzentrale NRW in der Regel kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
  • Einzelleistungen: Für Reisende, die Flug und Unterkunft separat gebucht haben, können andere Bedingungen gelten. Ist eine Unterkunft zugänglich, bestehen möglicherweise keine Stornierungsansprüche.

Verhaltensweisen während der Reise

Für Reisende vor Ort gilt, dass sie bei drohender Gefahr umgehend ihr Hotel verlassen sollten. Pauschaltouristen haben Anrecht auf Unterstützung durch ihren Reiseveranstalter, die auch Alternativen anbieten müssen. Im Krisenfall kann es zudem sinnvoll sein, die Notrufnummer 112 zu kontaktieren, die in vielen europäischen Ländern auch auf Englisch verfügbar ist.

Vorbereitung auf Notfälle

Touristen können sich schützen, indem sie Warnmeldungen auf ihren Smartphones aktivieren, etwa durch die Cell Broadcast Alerts, wodurch die Behörden wichtige Informationen direkt senden können. Vor der Reise empfiehlt es sich, in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, Elefand, eingetragen zu werden.

Versicherungsschutz bei Schäden

Im Falle von Sachschäden durch Waldbrände können je nach Versicherungen bestimmte Ansprüche bestehen, etwa eine Hausratsversicherung für persönliche Gegenstände. Bei Mietwagen ist eine Haftung nur gegeben, wenn der Reisende für den Schaden verantwortlich ist.

Fazit

Die aktuelle Lage fordert von Reisenden in den betroffenen Gebieten besondere Vorsicht. Bei Unsicherheiten bezüglich der Buchungen oder der Sicherheit vor Ort sollte umgehend Kontakt mit dem jeweiligen Reiseanbieter oder den lokalen Behörden aufgenommen werden.

Quellen: WDR, Verbraucherzentrale NRW, dpa, ADAC, Auswärtiges Amt

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