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Warnstreik bei der BVG am 27. und 28. Februar: Das müssen Fahrgäste wissen
24. Februar 2026

Warnstreik bei der BVG am 27. und 28. Februar: U-Bahn, Tram, Bus betroffen – was Fahrgäste jetzt wissen müssen.

Worum es geht

Am Freitag, 27. Februar, und Samstag, 28. Februar 2026, ruft die Gewerkschaft Verdi zu einem bundesweiten Warnstreik im Nahverkehr auf. Besonders betroffen ist Berlin: Die BVG stellt den Betrieb von Straßenbahnen, U-Bahnen und den meisten Bussen ab Freitag, 3 Uhr morgens, bis Sonntag, 1. März, 3 Uhr ein. Auch in Brandenburg werden zahlreiche Verkehrsgesellschaften bestreikt. Verkehrsinformationszentrale Berlin (VIZ)

Die wichtigsten Fakten zum Streik

Von Freitag, 3 Uhr, bis Sonntag, 3 Uhr, fahren keine BVG-Straßenbahnen, U-Bahnen und die meisten BVG-Busse. Ersatzverkehre für Baumaßnahmen bei der S-Bahn sowie bestimmte Buslinien, die von anderen Unternehmen betrieben werden (u.a. 106, 114, 118, 124, N12, N23, N95), sind nicht betroffen. Die S-Bahn Berlin und der Regionalverkehr fahren laut gültigem Fahrplan weiter. Vor und nach dem Streik kann es zu weiteren Ausfällen kommen.

Wie weichen Fahrgäste am besten aus?

Reisende von und zum Flughafen BER sollten beachten, dass auch die dort verkehrenden BVG- und RVS-Busse bestreikt werden. Für die Fahrt von und zum BER stehen der Flughafen-Express FEX, die S-Bahn Berlin sowie Züge des Regionalverkehrs zur Verfügung.

Hintergrund und Folgen für den Verkehr

Durch den Warnstreik wird mit erhöhtem Verkehrsaufkommen in Berlin gerechnet, insbesondere auf den Stadtautobahnen (z.B. Dreieck Charlottenburg, Funkturm) und auf Bundesstraßen rund um Berlin. Autofahrende sollten mehr Zeit einplanen, vor allem im Berufsverkehr und in Bereichen mit bestehenden Baustellen.

Empfehlungen für den Berufsverkehr

Die Verkehrsinformationszentrale empfiehlt, alternative Verkehrsmittel zu nutzen: Fahrrad, Sharing-Angebote oder Fahrgemeinschaften. Wenn möglich, sollten Fahrten reduziert oder Fahrten außerhalb der Hauptverkehrszeiten gelegt werden. Aktuelle Informationen lassen sich über die BVG-App und www.bvg.de abrufen.

Einordnung für NRW und Ausblick

Zwar ist NRW von diesem konkreten Streik nicht betroffen, doch der bundesweite Charakter der Arbeitskampfmaßnahmen zeigt: Solche Streiks können jederzeit auch auf andere Regionen, darunter NRW, ausgedehnt werden. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig über alternative Wege im Nahverkehr zu informieren.

Quellen

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