Erfahren Sie, wer in Neuss 2026 für den Winterdienst zuständig ist und welche Pflichten für Bürger gelten.
Die Abfall- und Wertstofflogistik (AWL) Neuss übernimmt im Winter 2025/2026 den Winterdienst auf allen bedeutenden und gefährlichen Straßen der Stadt. Anlieger sind laut Satzung verpflichtet, Bürgersteige, Gehwege und Garagenhöfe selbstständig zu räumen. Detaillierte Straßenlisten und Zeitpläne finden sich in der aktuellen Abfall-Info.
Der Winterdienst sichert die Verkehrssicherheit auf Neusser Straßen und Radwegen. Zugleich regelt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Neuss, welche Reinigungs- und Räumarbeiten kommunal und welche privat auszuführen sind.
Die Pflichten ergeben sich aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neuss, abrufbar auf der Winterdienst-Seite der AWL. Darin sind auch Regelungen zu Abfallgebühren und weiteren Reinigungsaufgaben enthalten.
In dicht besiedelten Bereichen gewährleistet der kommunale Winterdienst der AWL, dass Hauptverkehrsachsen und Radwege befahr- und begehbar bleiben. Die private Räumpflicht der Anlieger ergänzt diese Maßnahmen und steigert die Sicherheit im direkten Wohnumfeld.
Bei wechselhafter Witterung empfiehlt die AWL, kurzfristige Hinweise und Updates zur Winterdienst-Saison regelmäßig auf der AWL-Website abzurufen, um auf lokale Schneefälle und Glatteis schnell reagieren zu können.
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