Foto wurde mit
KI generiert
Zürich verbietet benzinbetriebene Laubbläser
29. September 2025

Zürich verbietet benzinbetriebene Laubbläser nach Volksabstimmung – Was das für deutsche Städte bedeutet.

Die Stimmberechtigten in Zürich haben am 28. September 2025 für ein Verbot von benzinbetriebenen Laubbläsern gestimmt. Bei den Abstimmungen standen insgesamt sechs Vorlagen zur Entscheidung, darunter auch ein günstiges VBZ-Jahresabo für 365 Franken und neue Regelungen für Parkgebühren.

Worum es geht

Die Stadt Zürich hat über weitreichende Einschränkungen beim Einsatz von Laubbläsern abgestimmt. Wie SRF berichtet, haben die Zürcher Stimmberechtigten benzinbetriebene Laubbläser verboten. Die Abstimmung war Teil eines größeren Pakets von insgesamt sechs Vorlagen, über die am 28. September entschieden wurde.

Die wichtigsten Fakten

Laut Watson standen am Sonntag, dem 28. September 2025, mehrere wichtige Abstimmungen in der Stadt Zürich an. Neben dem Laubbläser-Verbot stimmten die Bürgerinnen und Bürger auch über die Volksinitiative „VBZ-Abo für 365 Franken“ ab, wie 20 Minuten berichtet. Weitere Themen waren die neue Parkkartenverordnung und ein neues Sportzentrum in Oerlikon.

Hintergrund der Entscheidung

Der Deutschlandfunk hatte bereits im Vorfeld über die geplante Abstimmung berichtet, bei der es um eine starke Einschränkung des Einsatzes von Laubbläsern ging. Die Initiative zielte darauf ab, die Lärmbelastung in der Stadt zu reduzieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Benzinbetriebene Laubbläser gelten als besonders laut und umweltschädlich durch ihre Abgase.

Einordnung für NRW

Die Entscheidung aus Zürich könnte auch für deutsche Städte interessant sein. In vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird bereits über Lärmschutzmaßnahmen und umweltfreundlichere Alternativen in der Grünpflege diskutiert. Die Schweizer Abstimmung zeigt, dass Bürgerinnen und Bürger bereit sind, für weniger Lärm und mehr Umweltschutz auch auf gewohnte Praktiken zu verzichten. Elektrische Alternativen oder traditionelle Rechen könnten auch hierzulande eine größere Rolle spielen.

Ausblick

Die Umsetzung des Verbots in Zürich wird zeigen, wie praktikabel die neuen Regelungen im Alltag sind. Laut Tages-Anzeiger waren neben dem Laubbläser-Verbot auch andere wegweisende Entscheidungen Teil der Abstimmung. Die Stadt Zürich hatte alle Vorlagen in einer offiziellen Abstimmungspublikation vorgestellt. Die Erfahrungen aus Zürich könnten auch für andere Städte als Vorbild dienen, die nach Wegen suchen, Lärmbelastung zu reduzieren und gleichzeitig umweltfreundlicher zu werden.

Quellen

Diskutiere mit!
Anonym und ganz ohne Anmeldezwang!
Alle Kommentare werden von unserer Redaktion im Vorfeld geprüft.
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© 2025 The Radio Group Holding GmbH

Newsletter

Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven! 

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.

Kontaktformular

Wir schätzen Ihren Beitrag! Wenn Sie Fragen haben, uns Feedback geben oder einfach nur Hallo sagen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns über das unten angegebenen Kontaktformular zu kontaktieren.