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Schäden am Auto durch Kastanien und Co: Wer zahlt?

Es herbstelt in NRW. Doch Herbstzeit ist auch Kastanienzeit. Und diese können teure Dellen auf Autos verursachen. Wie ist das Fahrzeug in solchen Fällen abgesichert? Das haben wir für euch herausgefunden.

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Kastanienbaum mit Achtungsschild Verbraucherschutz Foto: Jürgen Fälchle/Adobe Stock

Die Kids bringen sie gerade tonnenweise nach Hause - Kastanien überall in NRW! Doch wir haben uns gefragt: Wer übernimmt eigentlich den Schaden, wenn eine Kastanie vom Baum auf ein Autodach knallt?

Wer zahlt den Autoschaden?

Der Besitzer des Baums zahlt auf jeden Fall nicht. Egal, ob er der Gemeinde gehört oder auf einem privaten Grundstück steht. Dazu gibt es sogar Gerichtsurteile: Schäden durch Kastanien gehören zum allgemeinen Lebensrisiko, so das Oberlandesgericht Hamm. Da haftet keiner und es müssen auch keine Warnschilder aufgestellt werden, besagt ein Urteil des Landgerichts Aachen. Schließlich können Kfz-Halter erkennen, ob eine Kastanie, Eiche oder ein Walnussbaum viele Früchte trägt. Schäden durch solche sind demnach selbst verschuldet.

Zahlt wenigstens die Versicherung?

Die Teilkasko-Versicherung zahlt nur dann, wenn die Kastanien durch einen Sturm runterfallen. Dabei muss mindestens Windstärke 8 vorherrschen, damit die Versicherung einspringt. Auskünfte darüber, ob ein Sturm an dem jeweiligen Ort und zu der Zeit vorlag, können nur durch den Wetterdienst erteilt werden. Etwaige Kurzgutachten zur Vorlage bei der Versicherung sind kostenpflichtig und rund 150 Euro teurer.

Bei normalem Herbstwetter zahlt die Teilkasko-Versicherung also nicht. Die Vollkasko-Versicherung würde übernehmen - die Frage ist nur, ob sich das lohnt. Wer eine Selbstbeteiligung hat, wird dann bei der Schadenfreiheitsklasse hochgestuft. In den meisten Fällen ist es deshalb billiger, den Kastanien-Schaden selber zu zahlen.

Wie ist das Auto bei Sturmschäden versichert?

Generell können sich Versicherte einer Kfz-Versicherung bei Sturm beziehungsweise Unwetterschäden an ihre Teilkasko-Versicherung wenden, also beispielsweise auch, wenn das Auto durch Überschwemmung beschädigt wurde. Auf die Vollkasko ist bei Schäden durch Sturm und Orkan Verlass, sie zahlt teilweise sogar bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten. Wenn ihr euer Auto nur haftpflichtversichert habt, bleibt ihr jedoch auf den Kosten sitzen.

Die einzige Ausnahme ist, wenn der Schaden zum Beispiel durch herunterfallende Äste oder Dachziegel verursacht wurde. Dann besteht die Möglichkeit, Schadensersatz vom Grundstücks- oder Hausbesitzer zu verlangen. Hat dieser die sogenannte Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt, muss er für den Schaden haften. Der Nachweis, dass beispielsweise die Ziegel auf dem Dach vor dem Sturm los waren, ist jedoch nicht immer leicht und kann mit weiteren Kosten, etwa für Sachverständige und Rechtsanwälte, verbunden sein.

Die Gerichtsurteile könnt ihr hier nachlesen: