Zwei Haftbefehle, zwei Schicksale: Am Bielefelder Hauptbahnhof schlug die Bundespolizei gleich doppelt zu – einer zahlte, eine kam ins Gefängnis.
Drama am Hauptbahnhof Bielefeld: Die Bundespolizei hat dort gleich zwei Haftbefehle vollstreckt – mit ganz unterschiedlichem Ausgang für die Betroffenen. Während einer der Gesuchten noch mal Glück hatte, gab es für eine 46-jährige Frau kein Entkommen mehr. Hier sind alle Details zum spannenden Polizeieinsatz.1
Freitagabend, 18. September: Ein 40-jähriger Mann aus Enger fiel den Einsatzkräften auf, weil er Service-Mitarbeiter der Deutschen Bahn anpöbelte. Die Bundespolizisten kontrollierten ihn – und machten dabei eine unangenehme Entdeckung: Gegen den deutschen Staatsangehörigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt vor. Der Grund? Eine noch nicht vollständig bezahlte Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs.1
Die gute Nachricht für ihn: Er konnte noch vor Ort handeln. Durch die sofortige Zahlung der offenen 320 Euro ersparte er sich eine achttägige Ersatzfreiheitsstrafe. Knapp, aber glimpflich ausgegangen – dieses Mal.1
Ganz anders lief es am darauffolgenden Montagmorgen, 21. September, für eine 46-jährige Bielefelderin. Die Frau war wegen besonders schweren Diebstahls in vier Fällen verurteilt worden und hatte noch 194 Tage ihrer Strafe nicht verbüßt. Weil sie untergetaucht war, hatte die Staatsanwaltschaft Hagen einen Haftbefehl gegen sie erlassen.1
Als die Bundespolizei sie am Hauptbahnhof Bielefeld aufgriff, war das Spiel vorbei. Eine schnelle Zahlung wie beim Fall zuvor? Keine Option. Die Beamten lieferten die Gesuchte direkt in eine Justizvollzugsanstalt ein, wo sie ihre Restfreiheitsstrafe nun absitzen muss.1
Was dieser Einsatz zeigt: Manchmal reicht schon ein Vorfall wie das Anpöbeln von Bahnmitarbeitern, damit die Bundespolizei aufmerksam wird – und dabei offene Haftbefehle ans Licht kommen. Ob 320 Euro offene Geldstrafe oder fast 200 Tage Restfreiheitsstrafe: Die Beamten am Bielefelder Hauptbahnhof hatten an diesem Wochenende gleich zweimal das richtige Gespür.1
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Was ist eine Ersatzfreiheitsstrafe?
Eine Ersatzfreiheitsstrafe tritt in Kraft, wenn jemand eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlt. Statt der Geldstrafe muss die verurteilte Person dann eine bestimmte Anzahl von Tagen ins Gefängnis – es sei denn, die Summe wird noch rechtzeitig beglichen.
Warum wurde der 40-jährige Mann überhaupt kontrolliert?
Die Bundespolizisten wurden auf den Mann aufmerksam, weil er am Bielefelder Hauptbahnhof Service-Mitarbeiter der Deutschen Bahn anpöbelte. Die anschließende Kontrolle brachte dann den offenen Haftbefehl ans Licht.1
Warum konnte die 46-jährige Frau ihre Strafe nicht einfach bezahlen?
Bei der 46-Jährigen handelte es sich nicht um eine offene Geldstrafe, sondern um eine Restfreiheitsstrafe von 194 Tagen aus einer Verurteilung wegen besonders schweren Diebstahls in vier Fällen. Diese kann nicht durch eine Zahlung abgelöst werden.1
Welche Behörde hat die Haftbefehle erlassen?
Die Haftbefehle kamen von zwei verschiedenen Staatsanwaltschaften: Im Fall des 40-Jährigen war es die Staatsanwaltschaft Erfurt, im Fall der 46-Jährigen die Staatsanwaltschaft Hagen.1
Ist so etwas am Bielefelder Hauptbahnhof häufig?
Die Bundespolizei führt regelmäßig Kontrollen an Bahnhöfen durch und vollstreckt dabei immer wieder offene Haftbefehle. Dieser Fall zeigt, dass selbst alltägliche Vorfälle wie das Anpöbeln von Mitarbeitern zur Aufdeckung gesuchter Personen führen können.
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