Neue Krankenhausplanung in NRW: Was sich für Patienten und Kliniken ändert, welche Bereiche sich spezialisieren und wie die Grundversorgung gesichert bleibt.
Seit dem 1. April 2025 gilt für die meisten Leistungsgruppen die neue nordrhein-westfälische Krankenhausplanung. Für manche Bereiche, etwa Kardiologie oder Orthopädie, läuft noch eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Was sich dahinter verbirgt: Nicht mehr die Anzahl der Betten entscheidet künftig darüber, was ein Krankenhaus anbieten darf, sondern feste Leistungsgruppen mit klaren Qualitätsvorgaben. Laut der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) ist das ein echter Umbruch für die rund 330 Krankenhäuser im Land.
Schon im Dezember 2024 hatte die Landesregierung den Krankenhäusern ihre sogenannten Feststellungsbescheide zugeschickt. Damit steht fest, welches Haus welchen Versorgungsauftrag übernimmt. KGNW-Vizepräsident Sascha Klein spricht von teils „schmerzhaften Veränderungen“, die jetzt vielerorts umgesetzt werden müssen. Gleichzeitig stellt das Land laut KGNW rund 2,5 Milliarden Euro für die Umsetzung bereit – ein wichtiger Baustein, damit der Wandel nicht zulasten der wirtschaftlichen Stabilität einzelner Häuser geht.
Bevor es zu den finalen Bescheiden kam, hatte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) laut einer Pressemitteilung des Landes NRW im November 2024 noch ein zweites Anhörungsverfahren gestartet. Grund dafür: Über 500 Stellungnahmen von Krankenhäusern, Krankenkassen, Kommunen und weiteren Beteiligten waren eingegangen. Nach deren Auswertung plante das Ministerium bei rund 100 Planungsentscheidungen noch einmal Anpassungen – zum Beispiel, wenn Krankenhäuser nachweisen konnten, dass sie inzwischen die nötigen Qualitätskriterien erfüllen oder sinnvolle Kooperationen mit anderen Häusern eingegangen sind.
Worum geht es bei der Reform eigentlich konkret? Statt wie bisher nach Bettenzahlen wird jetzt nach tatsächlichem Bedarf und festen Leistungsgruppen geplant. Ein Krankenhaus muss also bestimmte Voraussetzungen erfüllen – etwa bei Fallzahlen, Personal oder technischer Ausstattung –, um eine Leistungsgruppe überhaupt zugewiesen zu bekommen. Besonders betroffen von der Zentralisierung sind laut KGNW die Orthopädie, die Kardiologie und Leistungsgruppen aus der Krebsbehandlung. Ein Beispiel: Für die Leistungsgruppe „Endoprothetik Hüfte“ hatten sich 235 Krankenhäuser in NRW beworben, zugewiesen bekommen aber nur rund 126.
Gleichzeitig soll die Grundversorgung nicht leiden. Laut KGNW gilt der Grundsatz, dass 90 Prozent der Menschen in NRW ein Krankenhaus der Grund- und Notfallversorgung innerhalb von 20 Minuten Fahrzeit erreichen können sollen. Bereiche wie Allgemeine Chirurgie, Allgemeine Innere Medizin und die Notfallversorgung bleiben deshalb an vielen Standorten erhalten. Interessant auch: Laut dem Land NRW wurden in einem Drittel der Kliniken die Fallzahlen sogar erhöht, um regionale Besonderheiten und die demografische Entwicklung besser zu berücksichtigen.
Ganz ohne Reibung läuft die Umsetzung nicht. Die KGNW weist darauf hin, dass ein Teil der Krankenhausträger die Verwaltungsgerichte anruft, um einzelne Entscheidungen des Gesundheitsministeriums überprüfen zu lassen – ein Schritt, der laut KGNW erwartet und legitim sei. Die Reform soll sich so als „lernendes System“ weiterentwickeln.
Während die Krankenhausreform auf Bundesebene oft für Diskussionen sorgt, wird das nordrhein-westfälische Modell von den beteiligten Akteuren als Vorbild gehandelt. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont laut Angaben des Landes NRW, dass die Planung auf Konsens statt Konfrontation setze und von der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie den 16 Landeskrankenhausgesellschaften unterstützt werde. Ob das Modell tatsächlich bundesweit übernommen wird, bleibt abzuwarten – für die Krankenhäuser in NRW ist die neue Planung jedenfalls längst Realität.
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