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E-Scooter-Kontrollen im Rhein-Erft-Kreis: Kiffen und Kids am Lenker
28. Oktober 2026

Polizei kontrolliert E-Scooterfahrer im Rhein-Erft-Kreis: Ein Mann kiffte vorm Fahren, ein 10-Jähriges Kind war ohne Versicherung unterwegs.

Wenn der E-Scooter zum Problem wird

E-Scooter sind aus unserem Alltag kaum noch wegzudenken – schnell zur Bahn, flott durch die Innenstadt. Aber Achtung: Das Ding ist ein echtes Kraftfahrzeug und kein Spielzeug. Das mussten diese Woche gleich zwei E-Scooterfahrer im Rhein-Erft-Kreis am eigenen Leib erfahren, als die Polizei genauer hingeschaut hat.1

Drogentest mit Folgen in Bergheim

Am Dienstag war ein 22-Jähriger in Bergheim im Bereich der Straße „Im Wohnpark“ unterwegs, als eine Polizistin ihn im Rahmen einer ganz normalen Verkehrskontrolle anhielt. Die geröteten Augen des Mannes fielen sofort auf. Seine Erklärung: Er habe ein paar Tage zuvor Marihuana konsumiert. Der Drogenvortest zeigte aber Klartext – Cannabis-Konsum bestätigt. Es folgten eine Blutprobenentnahme durch einen Arzt sowie ein Fahrverbot für den Rest des Tages. Dazu gab’s eine Ordnungswidrigkeitenanzeige obendrauf.1

Was viele nicht wissen: Für E-Scooter gelten exakt dieselben Regeln wie fürs Auto, wenn’s um Alkohol und Drogen geht. Wer kifft oder trinkt und sich dann auf den Roller schwingt, riskiert also genauso Konsequenzen wie am Steuer eines Wagens.1

10-Jähriger auf dem E-Scooter unterwegs

Einen Tag vorher, am Montag, sorgte ein ganz anderer Fall in Brühl für Aufsehen. Auf der Clemens-August-Straße war gegen 14 Uhr ein 10-jähriges Kind mit einem E-Scooter unterwegs. Ein Polizist bemerkte den Jungen und stoppte ihn. Bei der Kontrolle kam einiges zusammen: Der E-Scooter hatte kein gültiges Versicherungskennzeichen und konnte offenbar schneller als die erlaubten 20 km/h fahren.1

Weitere Einsatzkräfte brachten den Jungen samt Roller zu seiner Erziehungsberechtigten. Die muss sich jetzt in einem Verfahren verantworten – unter anderem wegen des Verdachts, das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis zugelassen zu haben, sowie wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.1

Die wichtigsten Regeln für E-Scooter-Fans

Damit euch sowas nicht passiert, hier nochmal die wichtigsten Fakten kompakt zusammengefasst:

  • Fahren im öffentlichen Verkehrsraum ist erst ab 14 Jahren erlaubt
  • Auf der Fahrbahn oder außerorts auf dem Seitenstreifen darf nur gefahren werden, wenn kein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden ist
  • Immer nur alleine auf dem Scooter fahren – keine Mitfahrer
  • Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h darf nicht überschritten werden
  • Alkohol- und Drogenkonsum sind absolute No-Gos, genau wie beim Autofahren

Fazit: Lieber einmal mehr checken

Die beiden Fälle aus Brühl und Bergheim zeigen ziemlich deutlich: E-Scooter werden von der Polizei nicht auf die leichte Schulter genommen. Egal ob volljährig oder noch Kind – wer sich nicht an die Regeln hält, bekommt das zu spüren. Checkt also vorher, ob euer Scooter ein gültiges Versicherungskennzeichen hat, und lasst die Finger von Drogen und Alkohol, bevor ihr losrollt. Die Ermittlungen in beiden Fällen laufen aktuell beim Verkehrskommissariat.1

Quellen

  1. 261028–2: Polizeikräfte kontrollierten E-Scooterfahrer – Polizei NRW


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