E-Scooter-Unfall in Köln: Eine 86-Jährige stürzte schwer, jetzt ist das Urteil über 11.500 Euro Schmerzensgeld rechtskräftig. Alle Hintergründe im Überblick.
Kennt ihr das? E-Scooter flitzen durch die Straßen, oft viel zu dicht an Fußgängern vorbei. In Köln ist das jetzt richtig teuer geworden – für eine ganze Familie. Ein Landgerichtsurteil ist rechtskräftig geworden, das zeigt: Wer auf dem Gehweg unterwegs ist und andere gefährdet, haftet dafür – auch wenn der Fahrer noch minderjährig ist.
Der Vorfall liegt schon etwas zurück: Im August 2024 war ein damals 13-Jähriger mit einem E-Scooter auf einem Kölner Bürgersteig unterwegs. Mit dabei: seine achtjährige Schwester, die auf dem Trittbrett mitfuhr. Als die beiden zu nah an einer 86-jährigen Frau vorbeifuhren, stürzte diese schwer.
Die Folgen für die Seniorin waren heftig. Wie aus dem Urteil des Landgerichts Köln hervorgeht, erlitt sie eine vordere und hintere Beckenringfraktur, eine posttraumatische Stand- und Gangschwäche sowie ein posttraumatisches Schmerzsyndrom in Beinen und Becken. Fast zwei Monate musste sie stationär behandelt werden, zudem wurde sie in die Pflegestufe 2 hochgestuft. Bis heute leidet sie laut Gericht unter Schmerzen und ist in physiotherapeutischer Behandlung.
Vor Gericht ging es vor allem um eine Frage: Hat der E-Scooter die Frau überhaupt berührt? Der Junge und seine Eltern bestritten das und argumentierten, der Sturz habe nichts mit der Fahrt zu tun gehabt. Wie das Landgericht Köln jedoch nach umfangreicher Beweisaufnahme feststellte, war genau das nicht entscheidend. Es reichte aus, dass das Fahrverhalten des Jungen den Sturz ausgelöst hat – eine tatsächliche Berührung musste gar nicht nachgewiesen werden.
Nach Angaben von koeln.t-online.de hatte der 13-Jährige selbst vor Gericht geschildert, dass sich die Seniorin plötzlich umgesehen, erschrocken und dann gestürzt sei. Das Gericht sah darin keinen Widerspruch zu seiner Einschätzung, dass die riskante Vorbeifahrt ursächlich für den Sturz war.
Das Landgericht listete in seiner Begründung gleich mehrere Pflichtverletzungen auf. Der Junge hätte mit 13 Jahren noch gar keinen E-Scooter fahren dürfen – erlaubt ist das erst ab vollendetem 14. Lebensjahr. Außerdem ist Fahren auf dem Gehweg grundsätzlich verboten, genau wie das Mitnehmen einer zweiten Person auf dem Trittbrett.
Auch die Eltern kommen nicht ungeschoren davon. Die Mutter haftet als Halterin des E-Scooters, weil sie laut Gericht dessen Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen hatte, obwohl das Gerät keine gültige Versicherungsplakette hatte und nicht haftpflichtversichert war. Zusätzlich hätten die Eltern ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem minderjährigen Sohn verletzt und konnten vor Gericht nicht nachweisen, dieser ausreichend nachgekommen zu sein.
Die Seniorin hatte ursprünglich mindestens 15.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Das Landgericht Köln sprach ihr am 5. November 2025 schließlich 11.500 Euro zu. Die Familie wollte das Urteil zunächst nicht akzeptieren und legte Berufung beim Oberlandesgericht Köln ein.
Das OLG machte der Familie allerdings schnell klar, wie die Sache ausgehen würde: Mit Beschluss vom 13. April 2026 wies das Gericht darauf hin, dass die Berufung nach aktuellem Stand keine Aussicht auf Erfolg habe. Daraufhin zog die Familie ihre Berufung zurück – kostenpflichtig, wie der Express berichtet. Damit ist das Urteil des Landgerichts Köln vom 5. November 2025 rechtskräftig, die 86-Jährige erhält ihre 11.500 Euro Schmerzensgeld.
Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven!