NRW gibt Schulen mehr Durchgriffsrecht bei Gewalt: Bis zu vier Wochen Ausschluss möglich. Was das für Lehrkräfte, Schüler und Eltern konkret bedeutet.
Bei Gewalt und Bedrohungen durch Schüler sollen Schulen in NRW künftig deutlich mehr Durchgriffsmöglichkeiten bekommen. Der Landtagsausschuss hat sich laut WDR am 4. November mit Änderungen im Schulgesetz befasst, die Lehrkräften bei extremem Fehlverhalten mehr Handlungsoptionen geben sollen. Konkret heißt das: Störenfriede können aus dem Unterricht geworfen werden, und Schulleitungen können eine Überweisung von bis zu einer Woche in eine Parallelklasse anordnen.
Wie die Neue Westfälische berichtet, geht die Liste der möglichen Maßnahmen aber noch weiter. Neben der vorübergehenden Überweisung in eine Parallelklasse oder Lerngruppe können Schüler künftig bis zu vier Wochen vom Unterricht in einem oder mehreren Fächern sowie von Schulfahrten ausgeschlossen werden. Bei Gefahr in Verzug – etwa wenn ein Schüler sichtbar eine Waffe trägt – kann die Schulleitung laut WDR sofort einen Ausschluss von bis zu zwei Wochen anordnen. Über den vollständigen Ausschluss von bis zu vier Wochen entscheidet dann die Teilkonferenz, in der auch Eltern- und Schülervertreter sitzen.
Schulleiter Torsten Marienfeld, der die Alfred-Adler-Schule in Duisburg leitet, beschreibt gegenüber dem WDR Gewalt an Schulen als gesellschaftliches Problem, das sich eben auch im Schulalltag zeige. Viele Übergriffe würden mittlerweile über Social Media laufen, es gehe um Ausgrenzung, Verrohung der Sprache und respektloses Verhalten gegenüber Lehrkräften, aber eben auch um physische Gewalt. Auch Andreas Müller, Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf, schult im Auftrag des Schulministeriums mehr als 5.000 Schulleitungen im Land zum Thema Schulrecht. Laut WDR berichten viele Schulleitungen, dass sie vor diesen Fortbildungen oft unsicher waren, was rechtlich überhaupt erlaubt ist.
Dass diese Unsicherheit real ist, zeigt ein aktueller Fall aus Monheim am Rhein, über den das Schulhausmeisterforum berichtet. Ein neunjähriger Grundschüler hatte während eines Wutausbruchs Mitschüler bedroht und seine Lehrerin angegriffen, beleidigt und bespuckt. Die Lehrerin hielt ihn daraufhin an den Armen fest und führte ihn gemeinsam mit einer Kollegin aus dem Klassenraum. Der Schüler zog deswegen vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf und wollte gerichtlichen Schutz vor seiner eigenen Lehrerin erzwingen. Das Gericht lehnte den Eilantrag mit Beschluss vom 16. Oktober 2026 ab. Begründung: Nach Paragraf 32 Strafgesetzbuch ist Nothilfe gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff gerechtfertigt – das gilt grundsätzlich auch, wenn der Angriff von einem Kind ausgeht. Wichtig ist dabei aber: Dieses Notwehrrecht ist etwas völlig anderes als eine pauschale Erlaubnis, störende Schüler einfach anzufassen. Ein Schüler, der nur den Unterricht stört oder sich weigert, den Raum zu verlassen, darf laut dieser rechtlichen Einordnung nicht allein deshalb körperlich zur Ordnung gebracht werden.
Ganz ohne Kritik geht die Gesetzesänderung nicht über die Bühne. Bei einer Expertenanhörung im Landtag fragte die schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dilek Engin, laut WDR, ob die erweiterten Ordnungsmaßnahmen nicht negativ in die Bildungsbiografien von Schülern eingreifen könnten. Ayla Çelik, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, betonte, dass pädagogische Begleitung auch außerhalb der Schule gewährleistet sein müsse. Die Landesschüler*innenvertretung lehnt die Verschärfungen komplett ab – wer ausgeschlossen werde, verliere Lernzeit, soziale Bindung und im schlimmsten Fall den Abschluss.
Richter Andreas Müller sieht das in der Anhörung anders: Für ihn stehe das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Grundgesetz an erster Stelle – also die Möglichkeit, eine Schule zu betreten, ohne geschlagen zu werden. Das Recht auf Bildung gewalttätiger Schüler sei dem gegenüber zweitrangig, so Müller laut WDR. Eltern, die eine Maßnahme für zu hart halten, könnten ohnehin vor Verwaltungsgerichten klagen.
Trotz der Verschärfung geht NRW übrigens nicht so weit wie Dänemark. Dort dürfen Lehrkräfte seit Oktober in Ausnahmefällen auch körperlich eingreifen, etwa einen Schüler aus dem Klassenraum schieben, wenn er nach Aufforderung nicht geht. Das bleibt in NRW weiterhin ausgeschlossen.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sind Straftaten bei schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulgelände in NRW im vergangenen Jahr offiziell zurückgegangen, berichtet der WDR. Allerdings erfasst diese Statistik nur angezeigte Fälle – viele Schulleitungen behandeln Gewalt nach wie vor als Tabuthema. Im Schulbarometer 2026 der Robert Bosch Stiftung gab laut WDR fast die Hälfte der befragten Lehrkräfte an, dass das Verhalten von Schülern die größte berufliche Herausforderung für sie darstellt. Schulleiter Marienfeld ist sich sicher: Verschärfte Ordnungsmaßnahmen allein werden das Problem nicht lösen. Es brauche gemeinsame Anstrengungen und neue Perspektiven für den Schulalltag.
Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven!