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Prozess am OLG Düsseldorf: Chatnachrichten belasten Issa al H. schwer

Im Prozess um den Messerangriff in Solingen zeigen Chatnachrichten belastende Details über den Angeklagten Issa al H. und seine IS-Kontakte.

Prozess am OLG Düsseldorf: Chatnachrichten belasten Angeklagten schwer

Im Prozess um einen tödlichen Messerangriff in Solingen geht die Beweisaufnahme am Oberlandesgericht Düsseldorf dem Ende entgegen. Dabei wurde jedoch auf dem Zweithandy des Angeklagten Issa al H. ein belastendes Material entdeckt. Ermittler fanden Chats, die auf Kontakte zu mutmaßlichen Mitgliedern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hinweisen.

Ein sichergestelltes Video zeigt laut Polizei eine Gruppe von Männern im Jemen, die Flaschendrehen spielen. Einer der Männer hält dabei ein Maschinengewehr in der Hand. Issa al H. erklärte, dass der Verlust des Spiels mit einer Drohung mit der Waffe einhergehe, es jedoch nicht zum Schuss komme. Der 27-Jährige lehnte die Vorwürfe ab und betonte, dass es sich um ein harmloses Spiel handele.

Am Dienstag wurde eine Kriminalkommissarin des Bundeskriminalamts als Zeugin gehört. Sie stellte fest, dass die Auswertung des Handys des Angeklagten, das Polizisten nach einem Hinweis im Juni letzten Jahres in Solingen gefunden hatten, bisher keine neuen Erkenntnisse zur Tat geliefert habe. Der Angeklagte selbst hatte die Tat, die am 23. August 2024 stattfand, in einer ersten Aussage gestanden. In den Chats stellte sich heraus, dass Issa al H. vor dem Anschlag mit mehreren IS-Mitgliedern kommunizierte.

Besonders aufschlussreich ist eine Nachricht, die er in der Nacht vor dem Angriff versendete, in der er äußerte: „Ich will zum Märtyrer werden“. Sein Verteidiger hatte zuvor verlauten lassen, dass Issa al H. eine lebenslange Freiheitsstrafe für gerechtfertigt halte.

Der Vorsitzende Richter zeigt sich interessiert daran, ob der Angeklagte zu der Tat angestiftet wurde, was Issa al H. im Gespräch mit einem Gutachter angedeutet hatte. Die BKA-Kommissarin konnte jedoch keine Beweise für eine Anstiftung finden. Im Gegenteil, ihr zufolge habe ein Chat-Partner den Angeklagten sogar versucht, von einer Eskalation abzuhalten.

Der Angeklagte hatte zudem zahlreiche Nachrichten an mehrere Frauen geschrieben, die sowohl vertrauensvolle als auch drohende Inhalte enthielten. Insgesamt wirft die Bundesanwaltschaft Issa al H. dreifachen Mord und zehnfachen versuchten Mord vor. Die Terrormiliz IS hat den Messerangriff für sich reklamiert. Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt.

Quelle: WDR, Rheinische Post

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