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Stadtrat und Kreistag in NRW: Aufgaben und Bedeutung

Ein Überblick über die Aufgaben und Zuständigkeiten von Stadträten und Kreistagen in NRW.

Einführung

Bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen werden nicht nur Bürgermeister und Landräte gewählt, sondern auch die Mitglieder der Stadträte und Kreistage. Diese demokratischen Vertretungen haben wichtige Aufgaben und sind wesentliche Elemente der kommunalen Selbstverwaltung.

Größe der Stadträte und Kreistage

Die Mitgliederzahl der Stadträte variiert in NRW je nach Einwohnerzahl und liegt zwischen 20 und 90 Vertretern, zuzüglich des Bürgermeisters. Kreistage bestehen aus 48 bis 72 Mitgliedern sowie dem Landrat.

Zuständigkeiten der Stadträte

Die Stadt- und Gemeinderäte sind gemäß der Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, sofern keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Sie sind somit in der Regel „allzuständig“ und können Aufgaben auch an den Bürgermeister delegieren. Dies umfasst ein breites Spektrum an Entscheidungen, beispielsweise:

  • Festlegung von Steuersätzen
  • Planung von Wohngebieten und Infrastruktur
  • Zusicherung von sozialen Dienstleistungen

Zuständigkeiten der Kreistage

Bei den Kreistagen ist die Situation etwas anders. Diese existieren nicht in kreisfreien Städten und haben keine Allzuständigkeit. Ihre Kompetenzen sind auf entscheidende Themen beschränkt, wie beispielsweise:

  • Wirtschaftsförderung
  • Schulträgeraufgaben
  • Gesundheitsversorgung

Die Landräte spielen in den Kreisen eine entscheidende Rolle und leiten viele staatliche Aufgaben, während die Kreistage sich auf übergreifende Fragen konzentrieren.

Unterschiede zu Landtag und Bundestag

Stadträte und Kreistage unterscheiden sich von Landtag und Bundestag, da sie keine Parlamente im klassischen Sinne sind, sondern Verwaltungsorgane. Ihre Mitglieder genießen keine Immunität und können für ihr Handeln rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dies unterstreicht die verantwortungsvolle Rolle, die sie im Dienst der Öffentlichkeit einnehmen.

Finanzielle Entschädigungen

Im Gegensatz zu Berufspolitikern erhalten Mitglieder der Stadträte und Kreistage in der Regel eine geringe Aufwandsentschädigung. Diese variiert: In kleineren Gemeinden kann diese bei ca. 234 Euro im Monat liegen, während sie in großen Städten bis zu 642 Euro betragen kann. Trotzdem ist das finanzielle Element für die meisten nicht der Hauptmotivator für ihr politisches Engagement.

Fazit

Stadträte und Kreistage spielen eine fundamentale Rolle in der kommunalen Selbstverwaltung in NRW. Ihre Entscheidungen haben direkte Auswirkungen auf das Leben der Bürger und prägen die Entwicklung der Gemeinden nachhaltig. Es ist essenziell, die Bedeutung dieser Institutionen bei den anstehenden Kommunalwahlen zu erkennen.

Quellen: WDR, Laurenz Döring (Freiherr-vom-Stein-Institut), NRW-Innenministerium

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