Die CDU Mönchengladbach setzt auf Verkehrsschilder in ihrer Wahlwerbung. Ist das rechtlich zulässig? Ein Blick auf die aktuelle Situation.
Für die Kommunalwahl am 14. September 2025 macht die CDU Mönchengladbach auf sich aufmerksam – nicht nur mit Bildern ihrer Kandidaten, sondern auch durch die Verwendung von Verkehrsschildern. Diese sind auf zahlreichen Wahlplakaten zu sehen, die seit sechs Wochen in der Stadt hängen.
Die Plakate zeigen unter anderem das Zeichen für ein absolutes Halteverbot und das Tempo-30-Schild. Diese Symbolik wird verwendet, um Fragen aufzuwerfen wie „Zufrieden mit den Temporegeln?“ und „Zufrieden mit dem Parkraum?“ aufzugreifen. Dies könnte auch Konsequenzen haben, basierend auf einem aktuellen Vorfall in Wassenberg, wo die AfD gezwungen war, einige ihrer Plakate zu verändern, weil sie ein ähnliches Verkehrsschild verwendet hatten.
Die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung solcher Verkehrsschilder auf Wahlplakaten bleibt diskutabel. Experten und Juristen könnten unterschiedliche Auffassungen vertreten, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrsordnung und die Wahrnehmung der Bürger. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es jedoch keine klaren Hinweise darauf, dass die CDU in Mönchengladbach gegen geltende Richtlinien verstößt.
Die Diskussion über die Wahlwerbung und ihre Rechtmäßigkeit könnte in den kommenden Wochen an Intensität gewinnen, während sich die Kommunalwahl nähert. Die CDU wird die Plakate jedenfalls weiterhin nutzen, solange keine rechtlichen Schritte gegen sie eingeleitet werden.
Um sicherzustellen, dass solche Kampagnen den rechtlichen Vorgaben entsprechen, bleibt ebenso das öffentliche Interesse gewahrt.
Quelle: Rheinische Post
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