Die Bundespolizei kontrollierte Reisende im Intercity-Express und vollstreckte Haftbefehle.
Am Vormittag des 18. September 2025 führte die Bundespolizei im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen am grenzüberschreitenden Intercity-Express 121 eine Kontrolle durch. Dabei wurden die Personalien eines 38-jährigen niederländischen Reisenden überprüft, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorlag. Da er die fällige Geldstrafe von 100 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer fünf Tage dauernden Haftstrafe ins Gefängnis Duisburg-Hamborn gebracht.
Am selben Tag wurden am Bahnhof Kaldenkirchen ein 35-jähriger niederländischer Reisender kontrolliert. Er hatte zuvor mit dem Regionalexpress 13 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet einge-reist. Auch gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Krefeld vor, da er eine Geldstrafe von 420 Euro nicht begleichen konnte. So kam es, dass er ebenfalls für sieben Tage ins Gefängnis Moers-Kapellen eingeliefert wurde.
Später am Abend wurde auf der Autobahn 61 ein 35-jähriger Syrer in einem Personenkraftwagen kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien wurde eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Jena festgestellt. Der Mann konnte jedoch die fällige Geldstrafe von 10 Euro sowie 45 Euro Verfahrenskosten direkt bei der Bundespolizei begleichen und entging somit einer eintägigen Erzwingungshaft. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
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