NRW plant Landesantidiskriminierungsgesetz: Neuer Gesetzentwurf soll umfassenden Schutz vor Diskriminierung bieten.
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat Anfang November 2025 einen Gesetzentwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) vorgelegt. Das neue Gesetz soll Lücken im bundesweiten Diskriminierungsschutz schließen und Menschen in NRW umfassender vor Benachteiligung schützen.
Das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz soll den Schutz vor Diskriminierung in Nordrhein-Westfalen deutlich erweitern. Laut GRÜNE NRW wurde der Gesetzentwurf Anfang November von der Landesregierung vorgelegt. Das Gesetz soll Bereiche abdecken, die vom bundesweiten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht erfasst werden.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz würde erstmals rechtlichen Schutz in Bereichen bieten, die in die Zuständigkeit der Länder fallen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weist darauf hin, dass beim AGG als Bundesgesetz kein zivilrechtlicher Diskriminierungsschutz in Länderbereichen besteht. Diese Lücke soll das NRW-Gesetz schließen.
Im Landtag NRW wird intensiv über das Thema diskutiert. CDU-Politiker Jens Nettekoven betonte am 20. Februar 2025: „Der Staat muss alle Menschen schützen – NRW braucht ein Antidiskriminierungsgesetz gegen jede Form von Diskriminierung!“, wie die CDU-NRW-Fraktion berichtet. Die breite politische Unterstützung zeigt die Bedeutung des Vorhabens.
Schon jetzt verfügt Nordrhein-Westfalen über ein Netzwerk von 44 Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit, die vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration gefördert werden. Diese Stellen bieten Beratung und Unterstützung für Betroffene von Diskriminierung. Das geplante Gesetz würde diese Arbeit rechtlich untermauern.
Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz könnte NRW eine Vorreiterrolle beim Diskriminierungsschutz einnehmen. Das Gesetz würde nicht nur bestehende Lücken schließen, sondern auch ein klares Signal für Vielfalt und Gleichberechtigung setzen. Die weitere parlamentarische Beratung und mögliche Verabschiedung des Gesetzes wird in den kommenden Monaten erwartet.
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