Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 in NRW: Was sich für Grundschulkinder und Eltern ändert.
Ab August 2026 haben Grundschulkinder in Nordrhein-Westfalen schrittweise einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Anspruch startet zunächst für Erstklässler und wird Jahr für Jahr auf die weiteren Klassenstufen ausgeweitet. Bis 2029 sollen alle Grundschulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse einen Betreuungsplatz erhalten können.
Der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist bundesweit geregelt und gilt auch in NRW. Laut Serviceagentur Ganztägig lernen NRW haben Eltern ab 2026 einen einklagbaren Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Grundschulkind. Die Betreuung muss an allen Unterrichtstagen sowie in den Ferien gewährleistet sein – mit Ausnahme von maximal vier Wochen Schließzeit.
Der Rechtsanspruch umfasst laut Familienportal NRW eine Betreuung von acht Stunden täglich an allen Werktagen. Das schließt die reguläre Unterrichtszeit mit ein. In den Ferien muss ebenfalls eine ganztägige Betreuung angeboten werden. Die konkrete Umsetzung erfolgt über Offene Ganztagsschulen (OGS) oder andere Betreuungsformen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits ein breites Netz an Offenen Ganztagsschulen. Nach Angaben des Schulministeriums NRW erstreckt sich der Zeitrahmen der OGS gemäß § 24 Absatz 4 SGB VIII auf alle Unterrichtstage. Laut BASS 2025/2026 existieren in NRW sowohl gebundene als auch offene Ganztagsschulen nach § 9 Absatz 1 des Schulgesetzes.
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs stellt NRW vor große Herausforderungen. Die Freie Wohlfahrtspflege hatte bereits im März 2024 Kritik an den Regierungsplänen geübt und bemängelt, dass die Landesregierung die Offenen Ganztagsschulen nicht ausreichend gesetzlich regle. Für den flächendeckenden Ausbau werden zusätzliche Räume, mehr Personal und eine verlässliche Finanzierung benötigt.
Für berufstätige Eltern bedeutet der Rechtsanspruch mehr Planungssicherheit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kinder profitieren von zusätzlichen Bildungs- und Freizeitangeboten sowie sozialen Kontakten am Nachmittag. Die Betreuung soll qualitativ hochwertig sein und neben Hausaufgabenbetreuung auch Sport, Musik und kreative Angebote umfassen.
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