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Vogelgrippe in NRW: Stallpflicht in mehreren Kreisen
9. November 2025

Vogelgrippe breitet sich in NRW aus: Stallpflicht in mehreren Kreisen – aktuelle Lage und Schutzmaßnahmen

Die Vogelgrippe breitet sich in Nordrhein-Westfalen weiter aus. Bis zum 7. November 2025 meldete das Landesamt für Verbraucherschutz vier Ausbrüche bei gehaltenen Tieren und elf Funde bei Wildvögeln. In mehreren Kreisen gilt bereits eine Stallpflicht für Geflügel.

Die aktuelle Lage in NRW

Laut Landesamt für Verbraucherschutz NRW wurden seit Ende September mehrere Geflügelbetriebe von der Vogelgrippe betroffen. Darunter ein Legehennenbetrieb im Kreis Paderborn und ein Putenbestand im Kreis Kleve, wie das NRW-Landwirtschaftsministerium mitteilte. Die Behörden haben Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, in denen strenge Auflagen gelten.

Stallpflicht und Schutzmaßnahmen

In den betroffenen Gebieten gilt eine Stallpflicht für alle Geflügelhalter – auch für private Tierhalter. Die Tierärztekammer Nordrhein informiert, dass Schutzzonen mit einem Umkreis von 3 Kilometern und Überwachungszonen mit 10 Kilometern Radius um die Ausbruchsherde eingerichtet wurden. Ab dem 25. Oktober 2025 besteht in diesen Zonen Stallpflicht.

Sechs-Punkte-Plan der Landesregierung

Die NRW-Landesregierung hat einen Sechs-Punkte-Plan zur Eindämmung der Geflügelpest beschlossen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen appelliert an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Der Plan sieht verstärkte Kontrollen und präventive Maßnahmen vor.

Bundesweite Entwicklung

Die Situation in NRW ist Teil einer bundesweiten Entwicklung. Das Friedrich-Loeffler-Institut meldete zwischen dem 1. Oktober und 5. November 2025 insgesamt 66 HPAIV H5N1-Ausbrüche bei Geflügel in neun Bundesländern. Die Geflügel News berichten von täglich neuen Ausbrüchen im Herbst 2025.

Was Geflügelhalter jetzt wissen müssen

Alle Geflügelhalter in den ausgewiesenen Zonen müssen ihre Tiere aufstallen. Im Kreis Paderborn wurde die Schutzzone am 23. Oktober 2025 zur Überwachungszone herabgestuft. Halter sollten sich bei ihrem zuständigen Veterinäramt über die aktuell geltenden Regelungen informieren und Biosicherheitsmaßnahmen wie Desinfektionsschleusen und Schutzkleidung konsequent umsetzen.

Quellen

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