Einsatz der Polizei Rhein-Erft-Kreis zur Umsetzung eines Vollzugshilfeersuchens der Stadt Kerpen.
Am 18. November wird die Polizei Rhein-Erft-Kreis ein Vollzugshilfeersuchen der Stadt Kerpen umsetzen und ein besetztes Waldstück am Manheimer Erbwald räumen. Die Maßnahme ist auf eine Allgemeinverfügung der Stadt Kerpen zurückzuführen, die ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für den Erbwald vorsieht.
Der Einsatz wird durch Kräfte der Bereitschaftspolizei sowie technische Einsatzeinheiten unterstützt, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Eine Medienzone wird im Einsatzraum eingerichtet, um Transparenz über die polizeilichen Maßnahmen zu fördern. Wegen des Einsatzortes auf dem Betriebsgelände von RWE müssen Medienvertreter sich an der Anschrift An den Birkenhöfen 1 in 50170 Kerpen (Manheim) akkreditieren.
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der offiziellen Webseite der Polizei Rhein-Erft-Kreis https://rhein-erft-kreis.polizei.nrw.
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