In Bielefeld wurde ein Autofahrer gemeldet, der betrunken zur Arbeit fuhr und gegen ihn ein Haftbefehl bestand.
In der Nacht von Sonntag auf Montag, 15. Dezember 2025, wurde die Polizei in Bielefeld alarmiert, nachdem ein 35-jähriger Autofahrer aufgefallen war, der betrunken zur Arbeit fahren wollte. Der Mann hatte vor dem Fahren drei Glühweine konsumiert und gab dies gegenüber den Polizisten zu. Bei der Überprüfung wurde zudem festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag.
Der betroffene Autofahrer wurde zur Entnahme einer Blutprobe in ein Krankenhaus gebracht. Er konnte den haftbefreienden Betrag zahlen, wodurch er einer Ersatzfreiheitsstrafe entging. Der Status seiner Fahrerlaubnis, ob er diese nach einem früheren Verlust wiedererlangt hatte, wird Teil der laufenden Ermittlungen sein. Zudem wurde ihm das Fahren von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen untersagt. Jetzt muss er sich für seine Trunkenheitsfahrt verantworten.
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