Der Zoll warnt vor fehlerhaften Feuerwerkskörpern aus dem Ausland, die nicht den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen.
Der Jahreswechsel naht und damit steigt auch der Absatz von Feuerwerk. Das Hauptzollamt Koblenz weist darauf hin, dass viele Produkte aus benachbarten Ländern oder dem Internet nicht den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen. Die Verwendung solcher Pyrotechnik kann zu unberechenbaren und schweren Folgen führen.
Im Jahr 2024 stellte der Zoll mehr als sieben Tonnen nicht konformer und teils gefährlicher Feuerwerkskörper sicher. Diese wurden häufig bei Kontrollen in Paketsendungen entdeckt. Es ist wichtig, beim Kauf auf die CE-Kennzeichnung zu achten, da die Einfuhr von pyrotechnischen Erzeugnissen ohne diese Kennzeichnung in Deutschland verboten ist.
Feuerwerkskörper, deren Herkunft nicht nachvollzogen werden kann oder die nicht über die erforderlichen Sicherheitsmerkmale verfügen, sollten gemieden werden, da sie potenzielle Gefahren bergen. Im schlimmsten Fall können sie zu schweren Verletzungen führen. Eine Erlaubnis ist zudem für bestimmte Kategorien von Feuerwerkskörpern erforderlich. Der Zoll unterstützt die zuständigen Behörden bei der Überwachung der Sprengstoffgesetzgebung.
Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Webseiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung sowie unter zoll.de.
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