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Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung
17. Dezember 2025

Bundeskabinett beschließt Umbenennung: Bürgergeld wird zur Grundsicherung, um Leistungen gerechter und treffsicherer zu gestalten.

Worum es geht

Am 17.12.2025 hat das Bundeskabinett beschlossen, das Bürgergeld in eine neue Grundsicherung umzubenennen, um Leistungen gerechter und treffsicherer zu gestalten Bundesregierung.

Die wichtigsten Fakten

  • Das Bürgergeld erhält künftig den Namen „Grundsicherung“.
  • Ziel der Umbenennung ist eine verbesserte Anspruchsprüfung und individuellere Bedarfsermittlung.
  • Die Reform soll auf den bisherigen Erfahrungen aufbauen und Verfahren vereinfachen.

Hintergrund

Das Bürgergeld dient erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als zentrale Unterstützung. Mit der neuen Grundsicherung reagiert die Bundesregierung auf Kritik an bestehenden Regelungen und will mehr Transparenz schaffen.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird das Bundesministerium für Arbeit detaillierte Regelungen zur Umsetzung vorlegen. Ein Inkrafttreten der neuen Grundsicherung wird für Anfang 2026 erwartet.

Quellen

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