NRW senkt Wahlalter auf 16 Jahre: Landtag beschließt Jugendwahlrecht für 16- und 17-Jährige
Am 17. Dezember 2025 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen in zweiter und dritter Lesung einem Gesetz zugestimmt, das das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen auf 16 Jahre herabsetzt. Damit dürfen künftig auch 16- und 17-Jährige in NRW ihre Stimme abgeben NRWSPD.
Der Landtag beschloss die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. In der gleichen Lesung wurde klargestellt, dass das passive Wahlrecht weiterhin erst ab 18 Jahren gilt Evangelisch.de.
Bisher lag das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen in NRW bei 18 Jahren. Die Absenkung auf 16 Jahre markiert eine bedeutende Reform mit Blick auf die politische Teilhabe junger Menschen.
Mit der Reform unterstreicht Nordrhein-Westfalen die Bedeutung der Jugendstimme in der Landespolitik und setzt ein Zeichen für mehr Demokratiebeteiligung in der jungen Generation.
Nach Verkündung des Gesetzes ist nun die Landesverwaltung gefordert, 16- und 17-jährige Bürgerinnen und Bürger über ihre neuen Wahlrechte zu informieren und für eine hohe Wahlbeteiligung zu werben.
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