Ab 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie nur 7 % Mehrwertsteuer: Alle Fakten zur Senkung im Überblick.
Ab dem 1. Januar 2026 sollen Speisen in Restaurants und Cafés dauerhaft mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % belegt werden. Der Deutsche Bundesrat entscheidet am 19. Dezember 2025 über die entsprechende Gesetzesvorlage. Bisher gilt für Speisen in der Gastronomie der reguläre Satz von 19 %.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2025 festgeschrieben, dass die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % sinken soll Für Gründer. Nach der Zustimmung des Bundesrats am 19. Dezember 2025 tritt die Regelung zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Während der Corona-Pandemie wurde die Mehrwertsteuer auf Speisen befristet auf 7 % gesenkt, um die Branche zu entlasten. Mit der neuen Regelung kehrt der Bund zu diesem Satz zurück Focus. Bereits vor der Regierungsbildung hatten Parteien für eine Rückkehr zum 7 %-Satz noch in 2025 geworben Resmio. Das Kabinett fasste den Beschluss im Rahmen des Steueränderungsgesetzes Bundesregierung.
Für Gastronomiebetriebe in Nordrhein-Westfalen bedeutet der reduzierte Satz ab 2026 eine direkte Entlastung. Gerade kleine und mittelständische Restaurants können dadurch ihre Preise stabil halten oder in verbesserte Angebote und Personal investieren.
Nach der heutigen Abstimmung im Bundesrat wird Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) das Gesetz der Bundespräsidentin zur Unterzeichnung vorlegen. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Betriebe sollten sich frühzeitig auf die Umstellung der Kassensysteme vorbereiten.
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