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Inklusion in NRW: Kölner Berater klagt gegen LVR wegen Arbeitsassistenz
24. Februar 2026

Inklusion in NRW: Streit um Arbeitsassistenz. Kölner Berater verklagt LVR wegen verspäteter Zahlungen.

Inklusion und Chancengleichheit stehen in NRW im Fokus – doch ein jüngster Fall sorgt für Diskussionen. Der fast blinde Kölner Unternehmensberater Klaus-Peter Pfeiffer klagt gegen den Landschaftsverband Rheinland (LVR), weil die ihm gesetzlich zustehende Arbeitsassistenz wiederholt nur mit großer Verzögerung bezahlt wurde. Der Streit offenbart strukturelle Probleme beim Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung.

Worum es geht

Klaus-Peter Pfeiffer ist auf einem Auge blind, auf dem anderen hat er nur fünf Prozent Sehkraft. Für seine Tätigkeit als Berater und Coach ist er auf eine Arbeitsassistenz angewiesen, die ihm Aufgaben wie Recherchen, Gegenlesen und Korrespondenz abnimmt. Obwohl er einen Anspruch darauf hat, wurden die Zahlungen des LVR für die Hilfskraft wiederholt erst mit mehreren Monaten Verzögerung geleistet. Pfeiffer musste die Kosten mehrfach aus privatem Ersparten vorstrecken.
Mehr zum Fall beim Kölner Stadt-Anzeiger.

Die wichtigsten Fakten

Der LVR ist einer der größten Leistungserbringer für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Bereits vor rund 15 Jahren wurde Pfeiffers Anspruch erstmals bewilligt. Doch bei Neuanträgen seit 2021 kam es zu monatelangen Wartezeiten: Für die Gehälter der Arbeitsassistentinnen legte Pfeiffer private Rücklagen vor. Die Bearbeitung wurde erst nach juristischer Androhung beschleunigt. Zudem wurde eine unbefristete Bewilligung nach Pfeiffers Hinweis auf niedrige Lohnbuchhaltungskosten erneut befristet, was Pfeiffer als rechtswidrig bezeichnet.

Hintergrund: Inklusion und Nachteilsausgleich

Pfeiffer, der sich auch durch Vorträge und Publikationen für Inklusion engagiert, leitete vier Jahre lang das Projekt Peer-Beratung beim LVR – Menschen mit Behinderung beraten andere Betroffene im selbstbestimmten Leben und Arbeiten. Er bemängelt, dass Angestellte und Selbstständige beim Anspruch auf Assistenz unterschiedlich behandelt werden. Während seiner Anstellung gab es keine Probleme, als Selbstständiger häuften sich jedoch Schwierigkeiten und Verzögerungen.

Einordnung für NRW

Der Fall zeigt: Die Bearbeitung von Nachteilsausgleichen ist noch nicht überall barrierefrei. Laut Pfeiffer entsteht der Eindruck einer „Zermürbungstaktik“ seitens der Behörde. Sein Anwalt spricht von einem generellen Problem bei Anträgen Selbstständiger und besonders qualifizierter Personen. Demnach wird Bedarf teils bezweifelt und Zahlungen werden ausgesetzt – erst nach juristischem Vorgehen erhalten Antragsteller ihre Rechte. Einige Betroffene arrangierten sich mit Abstrichen, weil sie die nötigen Leistungen sonst nicht vorfinanzieren können.

Ausblick

Der juristische Streit zwischen Pfeiffer und dem LVR ist weiter offen. Über die Gründe für die erneute Befristung seiner Assistenzleistungen äußert sich der LVR gegenüber der Presse ausweichend und verweist auf die Einzelfallprüfung. Pfeiffer betont, er wolle auf einen Missstand aufmerksam machen, der viele Menschen mit Behinderung betrifft und nicht nur ihn persönlich.
Mehr dazu beim Kölner Stadt-Anzeiger.

Quellen

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