Zoll und Ordnungsbehörden prüfen Friseurläden in Köln-Mülheim auf Verstöße gegen Arbeitsrecht.
In Köln-Mülheim wurden acht Barbershops und Friseurgeschäfte von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln kontrolliert. Bei diesen Einsätzen, unterstützt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungs- und Ausländeramtes der Stadt Köln, wurden neun Beschäftigte befragt.
Die bisherigen Ergebnisse der Kontrollen zeigen Hinweise auf mehrere Verstöße: Bei drei der angetroffenen Personen wurden Anhaltspunkte gefunden, dass sie möglicherweise nicht sozialversichert beschäftigt sind. Zudem gab es bei zwei Beschäftigten keine erforderlichen Sofortmeldungen zur Sozialversicherung.
In drei Fällen wurden zudem Hinweise gefunden, dass den Beschäftigten nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt wird. Ein weiterer Fall deutet auf den Missbrauch von Sozialleistungen hin. In zwei Fällen wurde zudem gegen die Dokumentationspflicht der geleisteten Arbeitsstunden verstoßen.
Ein 19-jähriger Asylsuchender konnte ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis in einem Friseurgeschäft angetroffen werden, wo er Reinigungsarbeiten ausführte. Außerdem wurde eine junge Frau beobachtet, die angab, ein unbezahltes Praktikum von einem Jahr zu absolvieren.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit werden fortgesetzt.
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