Bundespolizei in NRW hat mehrere Haftbefehle während Grenzkontrollen vollstreckt.
Am Dienstagnachmittag, den 10. März 2026, führte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an der Grenze zu den Niederlanden Kontrollen durch. Bei der Überprüfung von Reisenden im grenzüberschreitenden Linienbus SB 58 wurde die Personalie eines 26-jährigen Mannes aus Polen überprüft. Es stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Der Mann wurde daraufhin verhaftet und zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Da er die verhängte Geldstrafe in Höhe von 450 Euro nicht begleichen konnte, verbüßte er eine 15-tägige Haftstrafe.
In einem weiteren Fall kontrollierte die Bundespolizei einen 50-jährigen Bulgaren, der auf der Autobahn 61 als Fahrer eines PKWs einreiste. Auch bei ihm wurde ein Haftbefehl wegen Körperverletzung festgestellt. Verwandte des Mannes zahlten die fällige Geldstrafe von 1500 Euro, wodurch die drohende Haftstrafe abgewendet werden konnte. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
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