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Prozess in Köln: Vergewaltigung auf psychiatrischer Station

Zwei Männer stehen in Köln wegen der Vergewaltigung einer Mitpatientin vor Gericht. Ein Angeklagter war HIV-positiv.

Prozessauftakt in Köln

In Köln stehen seit Mittwoch zwei Männer vor Gericht, die beschuldigt werden, in der LVR-Klinik auf einer geschlossenen psychiatrischen Station eine Mitpatientin vergewaltigt zu haben. Dabei ist einer der Angeklagten, Anton K., HIV-positiv und war sich seiner Infektion bewusst.

Tatvorwurf und Anklage

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern vor, die Frau in eine Falle gelockt und planmäßig vergewaltigt zu haben. Der Vorfall soll sich während des Aufenthalts in einem Aufenthaltsraum der Klinik ereignet haben, wo die Angeklagten mit der Frau tanzten, bevor es zu den Übergriffen kam. Über DNA-Analysen wurden Spermaspuren der beiden Männer auf der Kleidung des mutmaßlichen Opfers gefunden.

Verfahren und Beweiserhebung

Ein Zeuge habe den Raum betreten und die Männer dazu veranlasst, die Vergewaltigung zu unterbrechen. Laut Anklage soll einer der Angeklagten die Taten sogar gefilmt haben, was zu einer weiteren Anklage wegen des Verstoßes gegen den höchstpersönlichen Lebensbereich führte. Die Verhandlung ist auf insgesamt zwölf Tage angesetzt, wobei das mutmaßliche Opfer ebenfalls als Zeugin aussagen wird.

Erste Verhandlungstage

Bei der ersten Anhörung blieben die Angeklagten während der gesamten Sitzung still und korrigierten lediglich einmal eine Angabe der Richterin über ihr Geburtsdatum. Ein Dolmetscher war dabei, um sicherzustellen, dass die Verhandlungen korrekt geführt werden konnten.

Emotionale Reaktionen

Im Gerichtssaal waren die emotionalen Reaktionen auf die Vorwürfe zu spüren. Anton K. zeigte während der Verlesung der Anklage Anzeichen von Nervosität und weinte, als die Vorfälle geschildert wurden. Das mutmaßliche Opfer war zum Zeitpunkt der Tat in einem weißen Patientenkittel und zeigte sich verängstigt.

Die Schwere der Vorwürfe und die Komplexität des Falls unterstreichen die Bedeutung der kommenden Verhandlungstage.

Quelle: F.A.Z.

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