Zollbeamte in Essen haben einen Rotfußfalken in einem Postpaket sichergestellt. Das artengeschützte Tier war illegal eingeführt worden.
Am 15. Dezember 2025 entdeckten Zöllner des Zollamts Essen in einer Postsendung aus dem Ausland einen Rotfußfalken. Es handelte sich um ein präpariertes Tier mit einer Größe von etwa 30 cm. Recherchen ergaben, dass der Rotfußfalke, bekannt unter dem wissenschaftlichen Namen Falco vespertinus, seit 1980 besonders geschützt ist und seit 1984 als besonders schützenswert gilt.
Der Empfänger wurde aufgefordert, eine korrekte Zollanmeldung sowie die erforderliche Einfuhrgenehmigung vorzulegen. Da die Frist zur Vorlage dieser Dokumente verstreichen gelassen wurde und kein Interesse an der Bestellung signalisiert wurde, beschlagnahmten die Zöllner das Tierpräparat. Die Einfuhr eines streng geschützten Tieres stellt einen Straftatbestand nach dem Bundesnaturschutzgesetz dar.
Wie das sichergestellte Exemplar verwendet werden soll, wird derzeit noch geklärt. Der Zoll leistet mit solchen Kontrollen einen Beitrag zum Artenschutz und zur Bewahrung der biologischen Vielfalt.
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