Die Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen tritt dem Präventionsnetzwerk #sicherimDienst bei, um Beschäftigte besser zu schützen.
Die Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen ist am 16. März 2026 dem Präventionsnetzwerk #sicherimDienst beigetreten. Dieser Schritt unterstreicht das Engagement für den Schutz der Mitarbeiter sowie für einen respektvollen Umgang im öffentlichen Dienst. Die Gerichte stehen häufig in Kontakt mit Verfahrensbeteiligten, was zu herausfordernden Situationen führen kann.
Durch den Beitritt wird es den acht Sozialgerichten und dem Landessozialgericht ermöglicht, Erfahrungen und Strategien zur Prävention von Gewalt und Bedrohungen mit anderen Institutionen auszutauschen. Bei der Kick-Off-Veranstaltung wurde die Bedeutung des „Gefahrenradars“ sowie von Gewaltschutztrainings hervorgehoben.
Ein weiterer Fokus lag auf der Ausstattung von Büros für mehr Sicherheit und den Umgang mit traumatisierten Personen nach belastenden Erlebnissen. Ziel ist es, dass Gewalt und Bedrohungen im öffentlichen Dienst keinen Platz haben dürfen. Die Kooperation im Netzwerk ermöglicht es, praxisnahe Konzepte zu entwickeln und das bestehende Sicherheitsniveau kontinuierlich zu verbessern.
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