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Leistungsbetrüger aus Ahaus zu Geldstrafe verurteilt
25. März 2026

Ein 32-jähriger Mann aus Ahaus muss eine Geldstrafe von 3.850 Euro zahlen, da er unrechtmäßig Arbeitslosengeld bezogen hat.

Leistungsbetrüger aus Ahaus zu Geldstrafe verurteilt

Ein 32-jähriger Mann aus Ahaus wurde rechtkräftig zu einer Geldstrafe von 3.850 Euro verurteilt. Der Mann hatte es versäumt, seine Erwerbstätigkeit bei einem Gastronomen aus der Region anzugeben, wodurch er zu Unrecht Arbeitslosengeld in Höhe von 3.885 Euro bezog. Die Verurteilung erfolgte nach einer Durchsuchung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Münster, die im Mai 2024 stattfand. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann illegal beschäftigt war.

Zusätzlich zur auferlegten Geldstrafe muss der Verurteilte die zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen zurückzahlen. Die Zollbehörden führen regelmäßig Kontrollen durch, insbesondere in der Gastronomie, um sicherzustellen, dass alle Beschäftigten ordnungsgemäß angemeldet sind und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

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