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Hundeerfassung in Dorsten gestartet: Was Hundehalter jetzt wissen müssen
13. April 2026

Hundeerfassung in Dorsten gestartet: Jetzt Hund anmelden und Bußgeld vermeiden. Alle Fakten zum Ablauf und Steuersätzen.

Worum es geht

Seit dem 13. April 2026 führt die Stadt Dorsten eine umfassende Erfassung aller Hunde im gesamten Stadtgebiet durch. Ziel ist es, die ordnungsgemäße Anmeldung aller Tiere sicherzustellen und so Steuergerechtigkeit zu schaffen.

Die wichtigsten Fakten zur Hundeerfassung

Die Kontrolle dauert voraussichtlich bis zum 17. Juli 2026. Beauftragte Dienstleister besuchen Haushalte persönlich, weisen sich aus und befragen volljährige Bewohner zur Hundehaltung. Wohnungen werden dabei nicht betreten. Wer seinen Hund bislang nicht angemeldet hat, wird aufgefordert dies zeitnah online nachzuholen. Nicht angemeldete Hunde müssen rückwirkend versteuert werden – hierfür ist ein Nachweis zum Beginn der Hundehaltung erforderlich. Zusätzlich drohen empfindliche Bußgelder, sofern die Anmeldung nicht erfolgt.

Hintergrund: Warum wird kontrolliert?

Zuletzt waren in Dorsten rund 6.386 Hunde gemeldet. Frühere Überprüfungen hatten gezeigt, dass zahlreiche Tiere nicht registriert sind. Mit der aktuellen Kontrolle will die Stadt gegen dieses Missverhältnis vorgehen und mehr Steuergerechtigkeit herstellen. Wer sich jetzt noch freiwillig meldet, verhindert ein Bußgeldverfahren.

Die aktuellen Hundesteuersätze

Die Hundesteuer beträgt in Dorsten derzeit 108 Euro für einen Hund, 120 Euro je Hund bei zwei gehaltenen Tieren und 132 Euro je Hund ab drei Tieren. Für als gefährlich eingestufte Hunde existiert ein höherer Steuersatz. Ausnahmen gibt es u.a. für Assistenz- und Rettungshunde.

Relevanz für NRW und Ausblick

Auch andere Städte setzen auf systematische Hundeerfassungen zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit. Für Dorsten gilt: Wer seinen Hund vor der Kontrolle anmeldet, muss kein Bußgeldverfahren befürchten. Informationen und Online-Anmeldung finden sich unter www.dorsten.de/hunde.

Quellen

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