Alles Wichtige zur Grundsteuer in Krefeld 2026: Fakten, Fälligkeit, Antrag auf jährliche Zahlung, Kontakt & Infos.
Die Grundsteuer wird auch 2026 in Krefeld auf sämtliche Arten von Grundbesitz erhoben – unabhängig davon, ob es sich um Wohn-, Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke handelt. Sie ist eine Jahressteuer, deren Zahlungstermine und Abläufe gesetzlich klar geregelt sind. Was Eigentümer wissen müssen, lesen Sie hier.
Die Grundsteuer ist eine direkte Steuer, die von den Eigentümerinnen und Eigentümern beziehungsweise Erbbauberechtigten direkt an die Stadt Krefeld zu entrichten ist. Regulär ist sie vierteljährlich zu zahlen – jeweils zu einem Viertel des Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Alternativ ist auf Antrag auch eine einmalige Jahreszahlung zum 1. Juli möglich. Der entsprechende Antrag muss bis zum 30. September des Vorjahres gestellt werden. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie direkt bei der Stadt Krefeld: service.krefeld.de.
Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach der Art des Grundstücks sowie dessen Wert und Zustand. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) und Grundsteuer B (alle anderen Immobilien). Die Steuer wird individuell für jedes Objekt festgesetzt und ist an die Verhältnisse zum 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres gebunden.
Die Grundsteuerbescheide werden in der Regel zusammen mit anderen Grundbesitzabgaben wie Straßenreinigungs- und Abfallgebühren verschickt.
Wer eine Immobilie in Krefeld kauft oder verkauft, muss den Eigentumswechsel zeitnah beim Fachbereich 21 der Stadt Krefeld schriftlich anzeigen. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung.
Entscheidend ist der wirtschaftliche Eigentümer zum 1. Januar. Ein Verkauf während des Jahres wird erst ab dem Folgejahr für die Grundsteuer berücksichtigt. Die gesamte Jahresgrundsteuer ist für das laufende Jahr vom bisherigen Eigentümer zu zahlen. Intern kann eine Erstattung im Rahmen privatrechtlicher Vereinbarung geregelt werden – die Kommune greift auf den 1. Januar ab.
Die Stadt Krefeld empfiehlt, für Zahlungsangelegenheiten das SEPA-Lastschriftmandat zu nutzen, um Fristversäumnisse zu vermeiden. Bei fehlerhaften Angaben im Bescheid (wie Name oder Adresse) ist schriftlich Widerspruch möglich. Widersprüche gegen die Steuerhöhe sind jedoch nur auf Basis eines abweichenden Messbescheids des Finanzamts zulässig.
Weitere Fragen können telefonisch oder per E-Mail an die Steuerabteilung des Fachbereichs 21 gerichtet werden (E-Mail: grundsteuer@krefeld.de). Für detaillierte Zuordnungen stehen außerdem Ansprechpartner nach Stadtbezirken bereit.
Das Grundsteuerrecht beruht auf bundesweiter Gesetzgebung. Die Umsetzung, insbesondere Hebesätze und Modalitäten der Zahlung, sind aber Sache der Kommunen. In Krefeld gelten spezifische Hebesätze und organisatorische Abläufe. Allgemeine Grundsteuerinformationen, auch zur aktuellen Reform, bietet die Finanzverwaltung NRW online: grundsteuer.nrw.de.
Für das Jahr 2026 erfolgt die Veranlagung jeweils im Anschluss an die aktuelle Bewertungsgrundlage. Informationen dazu sowie zu eventuellen Verzögerungen beim Versand oder zur Steuerfälligkeit veröffentlicht die Stadt Krefeld auf ihrer Service-Seite: service.krefeld.de.
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