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Rodentizide-Verbot: Kein Rattengift mehr für Privatleute ab 2026
26. April 2026

Rodentizide-Verbot: Seit 2026 dürfen Privatleute kein Rattengift mehr anwenden. Infos zu Hintergründen und Alternativen.

Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Privatpersonen ohne Sachkunde keine Rodentizide mehr kaufen oder anwenden, um gegen Mäuse und Ratten vorzugehen. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt dieses Verbot und fordert einen Fokus auf Prävention und tierfreundlichere Alternativen. Die Maßnahme ist ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz in Deutschland.

Worum es geht

Rodentizide, also chemische Mittel zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen, sorgen laut Deutschem Tierschutzbund bei den Tieren für einen qualvollen und langsamen Tod, weil die Wirkung von Rattengift erst nach drei bis sieben Tagen eintritt und die betroffenen Tiere über mehrere Tage leiden.

Die wichtigsten Fakten

Privatleute ohne Sachkenntnis ist seit Beginn 2026 der Kauf und die Nutzung von Rodentiziden untersagt. Das Mittel führt bei Nagetieren zu inneren Blutungen und Organversagen. Außerdem tragen die Gifte Risiken auch für andere Tiere, die entweder die Köder selbst aufnehmen oder vergiftete Tiere fressen. Das betrifft sowohl Wild- als auch Haustiere wie Katzen und Greifvögel.

Hintergrund zu den Gefahren

Laut Paulina Kuhn, Fachreferentin für Wildtiere beim Deutschen Tierschutzbund, sind Rodentizide nicht nur mit Tierschutz unvereinbar, sondern bedrohen auch viele andere Arten durch die sogenannte Sekundärvergiftung. Der Tierschutzbund bezeichnet die Bekämpfung mit Gift zudem als ineffektiv, da die frei werdenden Plätze schnell von neuen Tieren eingenommen würden.

Einordnung für NRW

Auch in Nordrhein-Westfalen gilt das Verbot. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt Privatpersonen, auf Präventionsmaßnahmen zu setzen, um Mäuse und Ratten fernzuhalten: Lebensmittel und Tierfutter verschlossen lagern, Abfälle sicher entsorgen und alle möglichen Schlupflöcher am Haus dauerhaft zu verschließen. Saubere Keller, Höfe und Gärten ohne Unterschlupfmöglichkeiten helfen, die Population langfristig einzudämmen.

Ausblick

Mit dem Inkrafttreten des Rodentizid-Verbots für Nicht-Sachkundige wird der Tierschutz gestärkt. Entscheidend bleibt künftig die Vorbeugung: Durch konsequente Hygiene und bauliche Maßnahmen können Privatleute dazu beitragen, das Risiko von Ratten- und Mäusebefall zu senken, ohne schmerzhafte Gifte einsetzen zu müssen.

Quellen

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