Tödlicher Raser-Unfall in Dortmund: 18-Jähriger zu vier Jahren Haft wegen bewusster fahrlässiger Tötung verurteilt.
Im Fall des tödlichen Raser-Unfalls in Dortmund-Scharnhorst-Hostedde ist der 18-jährige Fahrer zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Dortmund sah eine bewusste fahrlässige Tötung als erwiesen an. Die Fahrerlaubnis wird dem Verurteilten dauerhaft verwehrt.
Vor sieben Monaten fuhr der 18-Jährige mit mindestens 141 km/h innerorts auf der Flughafenstraße. Er erfasste einen 36-jährigen Familienvater, der durch den Aufprall sofort tödlich verletzt wurde. Das Urteil sorgt für Diskussionen, vor allem bei den Angehörigen des Opfers.
Die Anklage hatte zunächst auf Totschlag gelautet, ein Tötungsvorsatz wurde vom Gericht jedoch ausgeschlossen. Die Richter:innen verurteilten den Fahranfänger wegen bewusster fahrlässiger Tötung – der Täter habe den Unfall zwar als möglich erkannt, jedoch darauf vertraut, dass nichts passieren werde. Zu seinen Gunsten wurde eine Reifeverzögerung festgestellt, sodass das Jugendstrafrecht Anwendung fand.
Der Angeklagte zeigte sich reuig und gestand die Tat. In der Verhandlung schilderte er, dass er die Straßen als leer empfand und die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen wollte. Das Unfallfahrzeug war wenige Stunden vor dem Unfall von seinem Bruder angemietet worden.
Das Urteil verdeutlicht, wie schwierig die Abgrenzung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung bei illegalen Autorennen sein kann. Die Strafe fällt vergleichsweise hoch aus, dennoch gibt es Kritik vonseiten der Familie des Opfers, die das Urteil als „Witz“ empfindet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 18-Jährige wurde nach der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft entlassen, muss die Strafe jedoch noch antreten. Ob das Urteil rechtlich Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.
Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven!