Ein 41-Jähriger ist beim Sturz mit seinem E-Scooter in Hilden leicht verletzt worden. Er war alkoholisiert und hatte einen Haftbefehl.
Am Dienstag, den 28. April 2026, kam es in Hilden zu einem Alleinunfall eines 41-jährigen Mannes, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Der Fahrer befuhr gegen 20 Uhr die Mettmanner Straße, als er einen Wechsel vom Straßenbereich auf den Gehweg beabsichtigte. Dabei stürzte er zwischen zwei parkenden Fahrzeugen.
Mehrere Zeugen leisteten umgehend erste Hilfe und alarmierten die Rettungskräfte. Der Mann wurde vor Ort leicht verletzt, eine medizinische Behandlung war jedoch nicht erforderlich. Bei der Befragung gab der E-Scooter-Fahrer an, vor der Fahrt Alkohol konsumiert zu haben. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,7 Promille.
Infolge des positiven Tests ordnete die Polizei eine ärztliche Blutabnahme an und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss ein. Zudem stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein offener Haftbefehl wegen früherer Trunkenheitsdelikte im Straßenverkehr vorlag, weshalb er festgenommen wurde.
Durch den Sturz wurden drei geparkte Fahrzeuge leicht beschädigt, der Gesamtschaden wird auf eine dreistellige Summe geschätzt.
Die Polizei weist darauf hin, dass für E-Scooter-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte gelten wie für Autofahrer. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit vorliegen, und ab 0,5 Promille sind Bußgelder sowie Fahrverbote möglich. Besonders für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge gilt eine Null-Promille-Grenze.
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