Bundesweite Prüfung der Paketbranche bringt mehrere Verstöße ans Licht.
Am 6. Mai 2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Koblenz, Mainz und Trier eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Kurier-, Express- und Paketbranche durch. Ziel war es, die Einhaltung von Vorschriften zu überprüfen, die für Beschäftigte dieser Branche gelten, darunter die Pflicht zur Mitführung von Ausweispapieren, das Führen von Stundenaufzeichnungen und die Anmeldung zur Sozialversicherung ab dem ersten Tag der Beschäftigung.
Besonderes Augenmerk lag auf der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. Bei den vorherigen Prüfungen hatten sich Hinweise ergeben, dass dieser Mindestlohn durch unzureichende Entlohnung von Überstunden oder von Zeiten, in denen Fahrzeuge beladen werden, oft nicht eingehalten wurde. Bei dieser Prüfung waren rund 80 Zöllner im Einsatz und über 260 Personen wurden hinsichtlich ihrer Beschäftigungsverhältnisse befragt.
Die Prüfung ergab zahlreiche Sachverhalte, die eine weitergehende Untersuchung erforderten. In mehreren Fällen bestand der Verdacht, dass Mindestlohnvorschriften verletzt wurden. Zudem gab es Hinweise auf Beitragsvorenthaltung, was auf mögliche Schwarzarbeit hinweist. Vor Ort wurden bereits vier Strafverfahren sowie 23 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Kontrolle durch den Zoll soll zur Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen in der Branche dienen und zeigt das Engagement der Behörden, gegen unangemessene Praktiken vorzugehen.
Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven!